Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HM68 am 28. Juli 2012, 10:37:33
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Hallo,
der Inso-verwalter hat eine Schmerzensgeldklage übernommen obwohl dieser im Baurecht spezialisiert ist.Kann ich was dagegen tun??Wir bekommen keinerlei Auskunft vom IV.Haben mehrfach um persönliche Gespräche gebeten,nichts!!!
Danke!!
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Sie haben keine Einflussmöglichkeit mehr, wie mit der Klage umgegangen wird. Da das Geld ohnehin der Treuhänder zur Masse ziehen wird, kann es Ihnen auch grundsätzlich egal sein, was dabei heraus kommt.
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Das kann doch nichtrechtens sein.Der setzt die Klage doch in den Sand.
LG
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zumal der Inso-verwalter nur Baurecht und steuerrecht als fachrichtung hat.für medizinrecht ist der doch total inkompetent.Ist mir ein Rätsel.
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Mag sein; er kann aber auc einen anderen Anwalt beauftragen bzw. den seinerzeit damit beauftragten Anwalt weiterhin den Prozeß führen lassen.
Für Sie ist es aber, wie bereits beschrieben, egal; denn Sie werden das Schmerzensgeld nicht erhalten.
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Er hat keinen anderen Anwalt beauftragt.Das wissen wir von Gericht.Das Schmerzensgeld werden wir nicht erhalten, da ist uns klar.Jedoch war auch eine Rente in der Klage verankert, da mein Mann auf Dauer AU geschrieben werden musste aufgrund des Beh.-fehlers.Diese können wir uns jetzt auch an den Hut stecken, weil der Inso-Verwalter ja nur für die Masse arbeiten und nicht für die Zukunft des Schuldners.Das ist alles so super prima.
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Wer hat denn die Klage eingereicht? Wenn es ein Fachanwalt war, kann sich der TH der Sache anschließen und auf dessen Basis weiterarbeiten. Die Frage ist, ob bereits alle fachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt sind. Aber es bleibt die Sache des TH, wie er das Verfahren weiter führt; selbst wenn es zu Ihrem Nachteil geht, können Sie dagegen nichts unternehmen.
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Die Klage hat ein Fachanwalt für Medizin eingereicht.Diese ist bereits beim Landgericht.Ich kann mir echt nicht vorstellen, das das rechtens sein soll, das ein x-beliebiger Anwalt der Immo-Recht macht eine so grosse Klage übernimmt bzw. übernehmen kann.Der setzt das Ding voll gegen die Mauer.
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Ohne Jurist zu sein behaupte ich mal,dass das wesentliche bereits die Klageschrift ist. Und die scheint dem TH als gute Grundlage zu reichen. Der Rest ist Verhandlungsgeschick. Lassen Sie sich doch davon überraschen, dass doch ein gutes Ergebnis dabei heraus kommt. Der Anwalt will schließlich auch nur das Beste, nämlich ein möglichst hohes Honorar.
Mehr als abwarten bleibt nicht.