Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: olsaro am 18. Juli 2007, 16:31:39
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ich hab ja insolvenz beantragt, nächste woche wird laut anwalt alles fertig sein ,so dass ich die unterlagen bei gericht einreichen kann.
nun habe ich einen brief von einem gläubiger bekommen , dass sie den arbeitgeber angeschrieben haben , dass sie den lohn pfänden. dass wusste ich ja von der buchhalterin meines chefs schon.
bei dieser gesamtschuldsumme geht es um eine finanzierung eines autos. doch dieses auto haben wir gar nicht mehr. das auto wurde damals vor ca 2 jahren als anzahlung für das neue auto genommen.
als ich den kredit damals für das auto aufgenommen habe ging es um 8000 € ,ein jahr später wurde er aufgestockt auf 10000 und 2 jahre später auf 12000 aufgestockt. nun steht in diesem schreiben :AUFTRAGSGEMÄß WERDEN WIR NUNMEHR NICHT NUR DIE KÜNDIGUNG IHRES KREDITES UND DIE SICHERSTELLUNG DES FINANZIERTES OBJEKTES EINLEITEN;SONDERN IM ANSCHLUSS HIERAN AUCH IHREN LOHN PFÄNDEN;EINEN MAHNBESCHEID EINWIRKEN;DIESEN DURCH EINEN GERICHTSVOLLZIEHER VOLLSTRECKEN LASSEN UND IHRE DATEN AN DIE SCHUFA MELDEN:
was heißt das nun ?
was für ein objekt wollen die sicherstellen , das auto habe ich doch gar nicht mehr.
heißt das das wir bald besuch vom gerichtsvollzieher bekommen, wenn ja wie soll man reagieren? :Oh_no: :Oh_no:
was heißt ein Mahnbescheid einwirken?
wäre SUPER wenn mir jemand die fragen beantworten könnte.
liebe grüße
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Das ist ein Standarschreiben aus dem PC, da wird mit allem gedroht, mit dem man so drohen kann (typisch Inkasso-Kleingeister).
Wichtig ist, haben Sie diesen Gläubiger im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis angegeben ?
Vermutlich wird/wurde dem Arbeitgeber nunmehr eine Lohnabtretung offengelegt. Deshalb das Schreiben an den Arbeitgeber.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift ein allg. Vollstreckungsschutz. Gerichtsvollzieher + Co. Haben dann keine Handhabe mehr.
Auch der gerichtliche Mahnbescheid wird überflüssig, da die Forderung dann zur nur noch Insolvenztabelle anzumelden ist.
Wie kommt es, dass der Kfz-Brief bei Ihnen verblieben ist ? Normaler weise zieht die finanzierende Bank diesen ein ? Wurde das bzw. die Auto ausdrücklich an die Bank Sicherungsübereignet ?
Gruss
Feuerwald
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nein ich habe den kfz brief nicht. den hat der jenige der das auto gekauft hat.
also kommt kein gerichtsvollzieher zu uns?
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dieser gläubiger wurde mit in die gläubigerliste aufgenommen.
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Ja, es ist schon klar, dass Sie den Brief nicht mehr haben.
Vollstreckungsschutz (Gerichtsvollzieher + Co.) ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wie lange sich ihr Anwalt Zeit lässt und wie lange das Eröffnungsverfahren dauert, wissen wir nicht.
Bis zur Eröffnung kann die Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher + Co.) nur erfolgen, wenn eine Forderung tituliert ist, sei es durch gerichtliches Mahnverfahren (Mahn-/Vollstreckungsbescheid) oder Urteil nach Klage bzw. noch aus einer notariellen Urkunde.
Das gerichtliche Mahnverfahren dauert meist einige Woche und bis dann der Gerichtsvollzieher nach entsprechenden Auftrag durch den Gläubiger aktiv wird, vergegen meist auch noch viele Tage. Das ganze ist also eine Frage der Zeit. Vermutlich ist bis dahin das Insolvenzverfahren eröffnet und somit, wie geschrieben, greift dann der Vollstreckungsschutz.
Sie sollten den vorliegenden Brief dennoch umgehend Ihrem Anwalt einreichen.
Gruss
Feuerwald
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bei dieser gesamtschuldsumme geht es um eine finanzierung eines autos. doch dieses auto haben wir gar nicht mehr. das auto wurde damals vor ca 2 jahren als anzahlung für das neue auto genommen.
Dieser Punkt erscheint mir etwas unklar. Auch die nachfolgende Aufstockung des Kredites :gruebel:
Wurde das Auto beim Händler zurückgegeben und hat dieser den alten Finanzierungsvertrag in ihrem Auftrag aufgelöst?
Wenn nicht, bestehen die Forderungen ja noch immer.
Im Übrigen sollte Ihr Anwalt jetzt " den Finger ziehen" und mit dem Antrag auf Inso gleich vorläufigen Pfändungsschutz nach §21 InsO beantragen.
Dann könnte die Lohnpfändung umgangen werden.
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als ich den kredit aufgenommen habe war es rein für die finanzierung für das auto, als ich geld benötigt habe wurde dieser kredit abgelöst und bei der selben bank einen neuen kredit mit der restschuldsumme vom auto neu aufgenommen.
der anwalt hat dieses schreiben bekommen er meinte , dass der arbeitgeber den pfändbaren teil abtreten soll. ist das etwa nicht richtig?
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ist das etwa nicht richtig?
ja, der Arbeitgeber hat den pfändbaren Lohnanteil nach Offenlegung einer Lohnabtretung an den Gläubiger abzuführen, soweit die Lohnabtretung nicht vertraglich ausgeschlossen ist.
Gruss
Feuerwald
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Reden Sie mit dem Anwalt.
1.) Sollte der Insosntrag schnellstens gestellt werden
2.) Der Pfändungsschutz nach §21 InsO gestellt werden
Dieser kurzfristigen (vor Eröffnung) offengelegten Lohnabtretung wird der IV/TH widersprechen. -> Wenn es denn zeitnah zur Eröffnung kommt.
Ihr Finanzierungsmodell habe ich noch immer nicht verstanden.
War es seperates Geld (Verbraucherkredit) und nicht von einer Auto finanzierenden Bank?
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als ich damals das auto gekauft habe wurde es über die santander consumer finanziert, da ich bei dieser bank auch mein konto hatte -bin dann zu dieser bank und habe nach einem verberaucherkredit gefragt. mein berater meinte man solle den finanzierungskredit ablösen und einen komplett neuen kredit aufnehmen. habe ja auch belege dafür da. und in der schufa steht nur dieser 2 mal aufgestockte kredit nichts von der finanzierung.