"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Beratungshilfeschein und Prozeßkostenübernahme vom Amtsgericht  (Gelesen 1227 mal)

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71

Hallo liebe Mitstreiter !
Noch einen schönen 2 Restfeiertag an Alle.
Meine Frage : Wenn ich mit dem Th oder Insolvenzgericht Schwierigkeiten habe , bekomme ich dann von meinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein um einen Anwalt aufzusuchen ?
Wer kann mir da helfen ?
Gruß Hannes
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz