Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ichbindertom am 25. Juli 2012, 11:34:20
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Hallo zusammen. Ich werde wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen. Nun war ich bei 2 kostenlosen Schuldnerberatungen. Dort wurde mir gesagt, dass ich beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein stellen soll, da ich ansonsten die außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss. Beim Amtsgericht wurde ich aber sofort wieder "vor die Tür gesetzt". Dieser Beratungshilfeschein würde von meiner Stadt (Dortmund) nicht angeboten, da es genügend kostenlose Stellen gäbe. Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert und hat mir gar nicht weiterhelfen können. Und von der 2. Stelle wurde ich dann zum Amtsgericht geschickt. Kann mir jemand sagen, wie/ob ich an den Beratungshilfeschein komme?
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Claus-seit 2 Wochen mit erteilter RSB
Bei uns in Sachsen ist die Schuldnerberatung (z.B. Diakonie,Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) kostenlos.Man braucht hier keinen Beratungshilfeschein. Der Schuldner stellt,unterstützt und begleitet von der Schuldnerberatung (egal wie die heisst),den Antrag auf Privatinsolvenz.
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Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert
Das könnte die Lösung sein, wenn sich die genannte Überforderung auf die Bewältigung von rechtlichen Problemstellungen bezieht.
Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn im Zusammenhang mit der Überschuldung strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
In diesem Fall wäre Beratungshilfe m.E. jedenfalls zu bewilligen
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Hi Zusammen
hier bei uns ist es auch üblich das die Schuldnerberatungen zuständig sind und die kosten nix
Gruß
Juergengris