"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Berechnung für mehrere Monate  (Gelesen 1310 mal)

Der_Alte

  • Gast
Berechnung für mehrere Monate
« am: 01. Juni 2011, 15:26:44 »

Hallo,

rückwirkend ab April 2011 ist die Besoldung um 1,7 % und einen Einmalbetrag angehoben worden.
Mit Abrechnung diesen Monats hat mein AG das berechnet. Dabei ist mir aufgefallen, dass er die Monate April und Mai hinsichtlich des pfändbaren Anteils nicht nachberechnet hat, sondern die Berechnung ausschließlich aus dem nachberechneten Bezügen für Juni genommen hat.

Dadurch sind mir zwar nur kleine Beträge entgangen, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Gibt es vielleicht Urteile oder einen entsprechenden Kommentar, dass eine rückwirkende Berechnung für jeden einzelnen Monat stattfinden muss?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz