Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Der_Alte am 01. Juni 2011, 15:26:44

Titel: Berechnung für mehrere Monate
Beitrag von: Der_Alte am 01. Juni 2011, 15:26:44
Hallo,

rückwirkend ab April 2011 ist die Besoldung um 1,7 % und einen Einmalbetrag angehoben worden.
Mit Abrechnung diesen Monats hat mein AG das berechnet. Dabei ist mir aufgefallen, dass er die Monate April und Mai hinsichtlich des pfändbaren Anteils nicht nachberechnet hat, sondern die Berechnung ausschließlich aus dem nachberechneten Bezügen für Juni genommen hat.

Dadurch sind mir zwar nur kleine Beträge entgangen, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Gibt es vielleicht Urteile oder einen entsprechenden Kommentar, dass eine rückwirkende Berechnung für jeden einzelnen Monat stattfinden muss?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise.