"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Berechnung pfändbarer Betrag  (Gelesen 10321 mal)

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
Berechnung pfändbarer Betrag
« am: 16. September 2007, 20:57:03 »

Bei mir wurde jetzt zum 1. Mal der pfändbare Betrag an den TH abgeführt. Leider muss ich feststellen dass dieser nicht richtig berechnet wurde. Die Überstundenbezahlung und auch die Überstundenzuschläge wurden zu 100 % berücksichtigt. Auf Rückfrage und Reklamation bei der zuständigen Sachbearbeiterin wurde mir die Auskunft erteilt: Das hätte alles seine Richtigkeit und das System würde richtig rechnen. Was kann ich tun? Vom TH habe ich keine Hilfe zu erwarten.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 16. September 2007, 23:01:00 »

Ähm , das System rechnet natürlich nur so, wie es vom Sachbearbeiter bedient wird.
Wenn du wirklich der Meinung bist, dass etwas falsch ist, nimm die ZPO [§850a (1)] und leg sie dem "System" vor.

Du hast einen Anspruch auf  Auszahlung des korrekten Lohns/Gehalt gegen deinen Arbeitgeber.
Wenn falsch berechnet wurde, muss notfalls der Arbeitgeber die Differenz an dich auszahlen.

Am besten die Abrechnung unter Nachweis beim Arbeitgeber schriftlich reklamieren.

« Letzte Änderung: 16. September 2007, 23:04:24 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kathinka77

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Berechnung pfändbarer Betrag
« Antwort #2 am: 17. September 2007, 12:24:22 »

Ich bin mir nicht sicher, ob man die Möglichkeit als Arbeitnehmer/Schuldner auch hat- aber als Gläubiger kannst du beantragen, dass das Einkommen hinterlegt wird, damit das Gericht den pfändbaren Betrag ausrechnet, wenn Zweifel an der richtigen Berechnung durch den Arbeitgeber /Drittschuldner bestehen. 

Würde mich mal einfach an das Amtsgericht vor Ort wenden. 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz