Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 16. September 2007, 20:57:03

Titel: Berechnung pfändbarer Betrag
Beitrag von: rubenspower am 16. September 2007, 20:57:03
Bei mir wurde jetzt zum 1. Mal der pfändbare Betrag an den TH abgeführt. Leider muss ich feststellen dass dieser nicht richtig berechnet wurde. Die Überstundenbezahlung und auch die Überstundenzuschläge wurden zu 100 % berücksichtigt. Auf Rückfrage und Reklamation bei der zuständigen Sachbearbeiterin wurde mir die Auskunft erteilt: Das hätte alles seine Richtigkeit und das System würde richtig rechnen. Was kann ich tun? Vom TH habe ich keine Hilfe zu erwarten.
Titel: Re: Berechnung pfändbarer Betrag
Beitrag von: paps am 16. September 2007, 23:01:00
Ähm , das System rechnet natürlich nur so, wie es vom Sachbearbeiter bedient wird.
Wenn du wirklich der Meinung bist, dass etwas falsch ist, nimm die ZPO [§850a (1)]  (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html)und leg sie dem "System" vor.

Du hast einen Anspruch auf  Auszahlung des korrekten Lohns/Gehalt gegen deinen Arbeitgeber.
Wenn falsch berechnet wurde, muss notfalls der Arbeitgeber die Differenz an dich auszahlen.

Am besten die Abrechnung unter Nachweis beim Arbeitgeber schriftlich reklamieren.

Titel: Re: Berechnung pfändbarer Betrag
Beitrag von: Kathinka77 am 17. September 2007, 12:24:22
Ich bin mir nicht sicher, ob man die Möglichkeit als Arbeitnehmer/Schuldner auch hat- aber als Gläubiger kannst du beantragen, dass das Einkommen hinterlegt wird, damit das Gericht den pfändbaren Betrag ausrechnet, wenn Zweifel an der richtigen Berechnung durch den Arbeitgeber /Drittschuldner bestehen. 

Würde mich mal einfach an das Amtsgericht vor Ort wenden.