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Autor Thema: Berechnungsgrundlage Gehaltsanteil an TH Monats- oder Jahreseinkommen?  (Gelesen 2322 mal)

Ex-Unternehmer

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Hallo zusammen,

zunächst einmal hoffe ich, dass Ihr alle ein schönes Weihnachtsfest hattet!

Meine Frage ist etwas speziell; hier mal meine "Rahmendaten": Regelinsolvenzverfahren infolge Unternehmensinsolvenz; Verfahren 04/2013 abgeschlossen, Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben.....

Ich bin angestellt und habe ein Brutto von 1480 Euro - darin enthalten ist eine private PKW-Nutzung in Höhe von 365 Euro, mein ausgezahltes Einkommen beträgt ca. 880 Euro, wovon ich rund 180 Euro wegen des PKWs an den TH abführe.

Vom 07.01. bis zum 31.10. war ich arbeitsunfähig und habe nach Beendigung der Lohnfortzahlung Krankengeld in Höhe von 23,21 Euro kalendertäglich erhalten.

So, jetzt kommt auch endlich die Frage: Was ist denn ausschlaggebend für die Höhe des an den TH abzuführenden Anteils - das Jahreseinkommen oder die monatlichen Einkünfte?

Hintergrund ist, dass ich jetzt noch Urlaubsgeld bekomme und der geldwerte Vorteil der PKW-Nutzung (die mir auch während der Krankheit möglich war) aufgelaufen ist.

Wie gesagt sehr speziell.....ich bedanke mich schon im Voraus für Eure Antworten!
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Der_Alte

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Re: Berechnungsgrundlage Gehaltsanteil an TH Monats- oder Jahreseinkommen?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2013, 16:36:41 »

Das pfändbare Einkommen wird nach Tagen, Wochen oder Monaten berechnet, nicht aber nach Jahren.
Da Sie monatliche Gehaltsleistungen erhalten, ist der Monat der ausschlaggebende Abrechnungszeitraum.

Mir kommt die Höhe dessen, was pro Monat pfändbbar ist, ein wenig seltsam vor. Ausgehend von Ihrem Nettoeinkommen zuzüglich des geldwerten Vorteils PKW komme ich "nur" auf einen pfändbaren Betrag von 150,47 € (keine unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt).

Sie haben hoffentlich dem Treuhänder mitgeteilt, dass Sie Krankengeld beziehen.
Einkommen, die aus verschiedenen Quellen kommen, sind zunächst getrennt bei der Pfändung zu berechnen. Soll eine Zusammenrechnung erfolgen muss das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlassen, dass die Zusammenrechnung von Krankengeld und Arbeitseinkommen (der geldwerte Vorteil bleibt Arbeitseinkommen) erfolgt. Gibt es diesen Beschluss, dann ist folgende Rechnung aufzumachen:

Krankengeld von 31 Tagen zu 23,21 €, also 719,51 € plus 365 € für das Fahrzeug ergibt 1084,31 €, davon sind lt. Tabelle 24,47 € pfändbare Beträge zu zahlen. In einem Monat mit 30 Kalendertagen entsprechend 10,47 €.

Gibt es keinen Zusammenrechnungsbeschluss, so liegen beide Einkommen für sich genommen unter der Pfändungsgrenze von 1049,99 € und nichts ist pfändbar.

Urlaubsgeld für nicht genommenen Urlaub ist Urlaubsabgeltung und nach Abzug darauf entfallender Steuern und Sozialversicherung zu 100 % auf das Pfändungsnetto des Monats aufzurechnen, für den es gezahlt wird. aufzurechnen.
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Ex-Unternehmer

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Re: Berechnungsgrundlage Gehaltsanteil an TH Monats- oder Jahreseinkommen?
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2013, 09:42:22 »

Ganz herzlichen Dank für die detaillierte Antwort, das hilft mir sehr!

 :juchu:
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