Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jobuc am 13. April 2013, 21:11:56
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Hallo,
befinde mich in einem IK seit April 2009. Beruf: Kraftfahrer
Ich habe folgendes Problem:
Seit dem 01.01.2013 ist meine Lohnabrechnung nicht mehr so wie in den Monaten zuvor.
Der Steuerberater meiner Firma hat der Buchhaltung mitgeteilt das ab dem 01.01.2013 auch meine Spesen Pfändbar sind.
Was ich jedoch in sämtlichen Foren und anderen diversen Seiten lesen kann ist jedoch das Spesen nicht Pfändbar wären.
Auch werde ich bei meiner Abrechnung nicht so ganz schlau wie sich das bereinigte Netto errechnen läßt.
Meine Abrechnung ergibt sich für die Bruttobezüge aus folgenden Leistungen:
Grundlohn, Sonderleistungszulage, Leistungszulage, Spesen Stpfl., Spesen Steuerfrei, Nachtzulage, Sonntagszulage,
Ich arbeite im Stundenlohn.
Kann mir jemand helfen wie ich in Zukunft meine Abrechnung besser kontrollieren kann, denn bisher verstand ich nur "Bahnhof"
Herzlichen Dank im Vorraus
Gruß
Jobuc
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Um welche Art von Spesen handelt es sich dabei?
Unpfändbar sind nach § 850 a ZPO:
- Aufwandsentschädigungen,
- Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen,
- Gefahrenzulagen sowie
- Schmutz- und Erschwerniszulagen