Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 25. November 2007, 11:33:14

Titel: Bericht des Treuhänders - Verwirrung und Panik
Beitrag von: rubenspower am 25. November 2007, 11:33:14
mein ex-Arbeitgeber hat eine Forderung aus unerlaubter Handlung gegen mich. Gegen unterzeichnen eines Schuldanerkenntnisses hat er auf Strafanzeige verzichtet.

Ich habe dieses Gläubiger mit dem Vermerk das dies eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist auch angemeldet.

Beim ersten Gespräch mit dem TH habe ich diese Forderung auch angesprochen und die Zusicherung mündl. und schriftl. erhalten, dass ich diese Forderung aus dem unpfändbaren Teil des Gehalts ratenweise abzahlen darf. (ansonsten droht ja eine Strafanzeige vom EX-Arbeitgeber)

Wörtlich heißt es in dem Schriftstück:
- Absprachegemäß bestätige ich hiermit, dass Sie aus Ihrem unpfändbaren Teil einen Gläubiger, der eine Forderung aus einer unerlaubten Handlung gegen Sie geltend macht, (machte er die Forderung nicht schon geltend beim Abschluß des Schuldanerkenntnisses oder erst beim Anmelden der Forderung) ratenweise bezahlen können.
Er bleibt mit seiner Forderung ohnehin unabhängig von der Restschuldbefreiung bestehen. Außerdem könnte er trotz Insolvenz versuchen in der Vorrechtsbereich hinein zu vollstrecken.
Ein strafbare Gläubigerbenachteiligung stellt dies nicht dar. (Ende des Schreibens)

Jetzt ist folgendes passiert der Gläubiger hat nicht zur Liste gemeldet und im Bericht des TH steht unter Haushaltsausgaben 200 € Rate auf unerlaubte Handlung.

Jetzt bin ich natürlich total verunsichert ob ich jetzt meine RSB gefährdet habe oder gar eine Straftat begangen habe.

Titel: Re: Bericht des Treuhänders - Verwirrung und Panik
Beitrag von: smallville am 25. November 2007, 12:39:06
Hallo rubenspower,

sofern Du das vom TH doch schriftlich hast, ist meines Erachtens nichts zu befürchten.

Der Bericht seinerseits erklärt doch nur, dass Du 200 Euro eben auf diesen Gläubiger (was er schriftlich genehmigt hat) ausgeführt hast.

Gläubiger können bis zum Schlusstermin ihre Forderungen melden.
Tun sie es nicht ist es deren Problem.
Immerhin hat der Ex-AG Kenntnis von der Insolvenz.

Meldet er aus irgendwelchen Gründen nicht, ist es sein Bier.

Bei mir haben sich bisher auch gerade mal die Hälfte der Gläubiger gemeldet.
Mal sehen wer noch nachmeldet.

lg
smallville