Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 11. November 2007, 19:34:05
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Ich befinde mich im eröffneteten Verbraucherinsolvenzverfahren. Bis 22.11.07 läuft die Widerspruchsfrist. Anschließend wird im schriftlichen Verfahren geprüft.
Jetzt bekam ich von meinem TH eine Mail in dem er mit mitteilte in wenigen Tagen erhalte ich den Berichtsentwurt und die Gläubigerliste.
Was steht in solch einem Bericht drin? Habe ich da die Möglichkeit mitzugestalten (Bereichtsentwurf?).
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Hallo,
Sie werden doch bald sehen was darin steht. :wink:
lesen sich den bericht durch und wenn gravierende Fehler drin stehen, melden Sie dies dem TH. Mehr können und brauchen Sie nicht machen. Gleiches gilt für die Gläubigerliste.
MfG
ThoFa
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Hallo,
Sie werden doch bald sehen was darin steht. :wink:
lesen sich den bericht durch und wenn gravierende Fehler drin stehen, melden Sie dies dem TH. Mehr können und brauchen Sie nicht machen. Gleiches gilt für die Gläubigerliste.
MfG
ThoFa
Und wer bekommt diesen Bericht? Gläubiger + Gericht oder nur Gericht?
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Hallo,
der Bericht kommt in ie Insolvenzakte und kann von den Gläubigern eingesehen werden, was so gut wie nie einer macht.
MfG
ThoFa
P.S.: Bitte keine Vollzitate gleich im Anschluss an den gemeinten Beitrag, macht die Sache etwas übersichtlicher.
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Also der Bericht des Treuhänders ist jetzt da, soweit alles o.k. Nur bei den Haushaultsausgaben steht ein Punkt und zwar:
Rate an unerlaubt Handlung ....€, dummerweise hat der Gläubiger noch nicht zur Tabelle gemeldet. Kann mir das jetzt als Gläubigerbegünstigung angelastet werden? Die Schuld wird durch einen DRITTEN beglichen.
Ich habe diesen Gläubiger aber angemeldet?
Welches Gewicht hat der Bericht im Verfahren?