Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: achenar76 am 20. Februar 2014, 12:50:11

Titel: Beschleunigung des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: achenar76 am 20. Februar 2014, 12:50:11
Gibt es eine Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu beschleunigen?

Das Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren) über mein Vermögen wurde im August 2011 eröffnet, mein Gewerbe lief weiter bis im Februar 2012. Im März 2012 habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Auf meine Nachfrage beim Insolvenzverwalter wie lange sich das Verfahren noch hin ziehen würde konnte man mir nicht antworten.
Im Moment bin ich Arbeitslos, ich habe mich auf eine Arbeitsstelle beworben die allerdings zur Voraussetzung macht, dass die Wohlverhaltensphase voraussetzt. Der vielleicht zukünftige Arbeitgeber möchte jetzt von mir einen zeitlichen Überblick.
Titel: Re: Beschleunigung des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: eidechse am 20. Februar 2014, 14:23:28
Dafür müsste man schon wissen, warum das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Wenn z.B. irgendein Prozess noch läuft, dann kann der Schuldner wenig zur Beschleunigung beitragen.
Titel: Re: Beschleunigung des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: achenar76 am 20. Februar 2014, 19:17:48
Wen spreche ich daraufhin an? Den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht?
Titel: Re: Beschleunigung des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: tomwr am 22. Februar 2014, 18:13:36
Im Moment bin ich Arbeitslos, ich habe mich auf eine Arbeitsstelle beworben die allerdings zur Voraussetzung macht, dass die Wohlverhaltensphase voraussetzt. Der vielleicht zukünftige Arbeitgeber möchte jetzt von mir einen zeitlichen Überblick.

Warum will der AG die WVP ? Ob er aufgrund des Insolvenzbeschlusses oder aufgrund der Abtretungserklärung den pfändbaren Lohn abführt, macht doch überhaupt keinen Unterschied.

Einen Rechtsanspruch auf Beendigung des Verfahrens gibt es nach dem AG Göttingen nicht.
http://openjur.de/u/324192.html

Man kann ja ankündigen, dass mein ein Angebot hat, aber der AG wegen der Insolvenz nicht eingehen will.
Sinnvoller scheint es mir zu sein, mit dem AG zu reden. Das kann aber vielleicht auch der TH übernehmen.