Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zamorra am 07. Juli 2014, 19:06:05
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Kurzform des Beschluss vom 9.4.2014
Amtsgericht XXX, Aktenzeichen: XXX
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXX wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.05.2014 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussbericht/Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);
c.
Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
Das Schlussverzeichnis sowie der Schlussbericht/die Schlussrechnung des Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.331 aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des InsolvenzgerichtsXXXXXX eingesehen werden.
XXXXXXXX
Hallo,
wie lange dauert es etwa noch, bis das Verfahren aufgehoben wird und die Wohlverhaltensphase beginnt. bez. was bedeutet diese Beschluss
Der o.a. Beschluss ist jetzt 3 Monate her.
Gruß
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Müsste bald kommen, nur Geduld.
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da kann ich mich nur anschließen. bei uns hat es fast 5 monate gedauert