Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nasto am 09. Mai 2007, 18:12:06
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Hallo.
Ich hoffe es ist in Ordung, dass ich einen neuen Thread eröffnet habe??!!
Ich habe heute einen Brief vom hießigen Amtsgericht bekommen.
Da drin steht folgendes:
"Beschluss
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren
über das Vermögen der....
Verfahrensbevollmächtigte:......
wird dem Treuhänder für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§196InsO) und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren zur
a) Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Prüfung evtl. nachgemeldeten Forderungen
d) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. §292 Abs. 3 InsO
bestimmt auf:
Mittwoch, 11.07.2007.........."
Muss ich bei diesem Termin eigentlich persönlich anwesent sein?
Was kann jetzt eigentlich noch passieren?
Bedeutet es, dass wenn das für mich zum guten (???)überstanden ist, die WVP beginnt?
Ich bin ein wenig am zweifeln, dass das alles gut ausgeht (alleine schon wegen des Autos....)
Vielleicht könnt ihr mir ja wieder helfen.
Ich danke euch mal wieder :cheesy:
Liebe Grüße, Nathalie
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Hallo,
zu den Termin müssen Sie nicht unbedingt hin, aber ich empfehle immer die Anwesenheit.
Nur bis zu diesen Termin könnten Gläubiger noch einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn dieser Termin vorbei ist, können Sie auch beruhigter wegen dem Auto sein. ;)
Danach werden Sie noch etwas warten müssen, bis der endgültige Bescheid bezgl. Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt, dann sind Sie in der WVP.
MfG
ThoFa
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Hmmm, ich denke, dass ich mir das dann mal anschauen werde. Kann ja nicht schaden.
Mich würde ja mal interessieren, wie hoch die Gefahr besteht, dass das RSB Verfahren aufgehoben wird. Solange ich da keinen Beschluss bekommen habe, werde ich noch ziemlich ängstlich sein.
Die Probleme mit der sog. "Karre" haben ja nicht wirklich positiv auf meinen TH gewirkt (kann ich mir zum. denken). Ich glaube, dass das alles aber anders laufen würde, hätte man die Forderung der Finanzierungsbank noch versucht in die Inso nachzutagen??!!
Dann bleibt mir nur zu hoffen, dass alles gut geht und keiner dafür sorgt, dass mir die RSB versagt wird.
Oh man, ich drehe noch am Rad :gruebel:....
Liebe Grüße, Nathalie
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Hallo,
keine Sorge der TH kann nicht beantragen, dass die RSB versagt wird, dass kann nur ein Gläubiger. Und ich glaube kaum, dass der TH die "Karre" im Bericht erwähnen wird, er selber hat da nicht gerade sehr geschickt agiert.
MfG
ThoFa