"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Beschluss über Stundung  (Gelesen 2531 mal)

horstkevin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Beschluss über Stundung
« am: 25. Juni 2011, 09:02:52 »

Hallo zusammen,

es ist ja nicht unbedingt üblich, den Beschluss zur Stundung der Verfahrenskosten unter Insolvenzbekanntmachungen.de zu veröffentlichen, oder ? Hat das eine besondere Bewandniss wenn das doch geschieht oder ist das bedenkenlos ?

Danke und Gruß,
 
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Beschluss über Stundung
« Antwort #1 am: 25. Juni 2011, 12:09:56 »

Es wird sich um ein Versehen des Gerichts handeln, denn meines Wissens ist die Veröffentlichung der Stundungsbeschlüsse in der InsO nicht vorgesehen. Falls es doch mal vorkommt, spielt es mE keine Rolle.
Gespeichert
 

horstkevin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Beschluss über Stundung
« Antwort #2 am: 25. Juni 2011, 12:23:38 »

ist bisher auch meine Vermutung, da heute morgen der Stundungsbeschluss sowie die Eröffnungsmitteilung in der Post waren. Hinzu kommt jetzt noch, dass das Ganze unter "Frau Mustermann" eröffnet wurde, obwohl ich männlich bin und das auch so im Antrag angegeben habe. Das geht ja schon gut los  :cry:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Beschluss über Stundung
« Antwort #3 am: 26. Juni 2011, 18:17:17 »

Bei mir wurde damals die Stundung auch veröffentlicht.
Allerdings war es damals  noch nicht das offizielle Medium, so wie heute. 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Beschluss über Stundung
« Antwort #4 am: 27. Juni 2011, 22:28:33 »

Hinzu kommt jetzt noch, dass das Ganze unter "Frau Mustermann" eröffnet wurde, obwohl ich männlich bin und das auch so im Antrag angegeben habe. Das geht ja schon gut los  :cry:

Geil.
Da hat wohl jemand das Template ausgedruckt statt vorher zu editieren/personalisieren. :lollol:

Der Beschluss ist von Amts wegen (kostenlos) zu berichtigen, Anwendung findet hier §4 Inso i.V. mit §319 ZPO.

Wobei ich mir jetzt schon die Frage stelle, wie der Beschluss zugestellt werden konnte. Die Adresse muss ja offenbar richtig sein ???
 :gruebel:
« Letzte Änderung: 27. Juni 2011, 22:39:35 von tomwr »
Gespeichert
 

horstkevin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Beschluss über Stundung
« Antwort #5 am: 28. Juni 2011, 08:45:51 »

sorry, war evtl. nicht ganz eindeutig beschrieben.
Ich meinte eigentlich nur, dass das Geschlecht falsch war.
Name und Anschrift passten schon.
Ich habe auch gestern direkt bei Gericht angerufen. Das wird kostenlos geändert.

Gruß,
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz