Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horstkevin am 25. Juni 2011, 09:02:52
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Hallo zusammen,
es ist ja nicht unbedingt üblich, den Beschluss zur Stundung der Verfahrenskosten unter Insolvenzbekanntmachungen.de zu veröffentlichen, oder ? Hat das eine besondere Bewandniss wenn das doch geschieht oder ist das bedenkenlos ?
Danke und Gruß,
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Es wird sich um ein Versehen des Gerichts handeln, denn meines Wissens ist die Veröffentlichung der Stundungsbeschlüsse in der InsO nicht vorgesehen. Falls es doch mal vorkommt, spielt es mE keine Rolle.
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ist bisher auch meine Vermutung, da heute morgen der Stundungsbeschluss sowie die Eröffnungsmitteilung in der Post waren. Hinzu kommt jetzt noch, dass das Ganze unter "Frau Mustermann" eröffnet wurde, obwohl ich männlich bin und das auch so im Antrag angegeben habe. Das geht ja schon gut los :cry:
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Bei mir wurde damals die Stundung auch veröffentlicht.
Allerdings war es damals noch nicht das offizielle Medium, so wie heute.
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Hinzu kommt jetzt noch, dass das Ganze unter "Frau Mustermann" eröffnet wurde, obwohl ich männlich bin und das auch so im Antrag angegeben habe. Das geht ja schon gut los :cry:
Geil.
Da hat wohl jemand das Template ausgedruckt statt vorher zu editieren/personalisieren. :lollol:
Der Beschluss ist von Amts wegen (kostenlos) zu berichtigen, Anwendung findet hier §4 Inso i.V. mit §319 ZPO.
Wobei ich mir jetzt schon die Frage stelle, wie der Beschluss zugestellt werden konnte. Die Adresse muss ja offenbar richtig sein ???
:gruebel:
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sorry, war evtl. nicht ganz eindeutig beschrieben.
Ich meinte eigentlich nur, dass das Geschlecht falsch war.
Name und Anschrift passten schon.
Ich habe auch gestern direkt bei Gericht angerufen. Das wird kostenlos geändert.
Gruß,