Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pegasus am 11. Oktober 2007, 20:39:20
-
Hallo miteinander.
Ich habe heute einen Brief vom AG bekommen in dem folgender Beschluss stand:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXXXXXXXX wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt (§291 InsO):
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom 02. 05. 2005 den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Der bisherige TH . . . . . etc. ,etc. . . . . . . .
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06. 07. 2005 begonnen und beträgt sechs Jahre.
Im Anhang ist dann noch der Vermerk über Das Ergebnis der abschließenden Anhörung der Beteiligten im schriftlichen Verfahren. Mit folgendem Ergebnis.
Erörterung der Schlussrechnung: Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind nicht erhoben worden.
Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung/ Versagungsanträge:Ein Versagungsantrag ist nicht gestellt worden.
Nun meine Frage.
Heißt das jetzt dass ich nun in der WVP bin? Oder kommt dafür noch ein extra Beschluß?
-
"Heißt das jetzt dass ich nun in der WVP bin? Oder kommt dafür noch ein extra Beschluß?"
na fasst, formal müsste jetzt noch der Aufhebungsbeschluss kommen, dann ist das Insolvenzverfahren beendet und es läuft die Wohlverhaltenspahse.
Gruss
Feuerwald
-
Hallo Feuerwald danke für die Antwort. Dann warte ich noch ein Weilchen bis der "End-Beschluß" kommt.
Gruß Peg.