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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: geschieden1907 am 18. Dezember 2014, 19:03:07

Titel: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: geschieden1907 am 18. Dezember 2014, 19:03:07
Hallo und guten Abend.

Leider scheint mein TH schon im Weihnachtsurlaub zu sein, darum habe ich eine Frage an die Experten.

Ich befinde mich seit nun fast 2 Jahren im Insoverfahren, gestern bekam ich einen Beschluss vom Amtsgericht, mit dem Text:

In dem Insoverfahren über das Vermögen des H. xxxxx, geboren am xxxx,
wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§177 Abs 1 InSO)

Der Prüfungsstichtag, de dem besonderen Prüfungstermin (§177 Abs 1 InSO) entspricht, ist der xx.xx.2015. Spätestens an diesem Tag....

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insogerichts xxxx, Zimmer xxx niedergelegt.

usw...

Kennt jemand so einen Beschluss, was hat er genau zu bedeuten?. Ist das nun gut oder schlecht?   :?

Danke vorab für jede Antwort und an jeden ein frohes Weihnachtsfest und glückliches, neues Jahr 2015.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: geschieden1907 am 18. Dezember 2014, 19:08:12
OK; danke  :cheesy:

Habe gerade das hier gefunden, wurde schon mal beantwortet. Darum für alle anderen, die ähnliches bekommen.

Zitat:
"Es sind Forderungsanmeldungen nach der Anmeldefrist eingegangen und diese werden jetzt geprüft. Da auch der Schuldner den Forderungen widersprechen kann, können Sie bei Gericht die Anmeldungen einsehen und wenn Sie mir irgendwelchen Forderungen nicht einverstanden sind, diesen Widersprechen."