Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dortmund12 am 16. Dezember 2011, 08:46:24

Titel: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: Dortmund12 am 16. Dezember 2011, 08:46:24
 :dntknw:
Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen.
In dem steht:
                 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXXXXXX
                 wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung
                 aufgehoben(§ 200 InsO).

Was bedeutet das für mich und mein Insolvenzverfahren? :gruebel:
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: paps am 16. Dezember 2011, 16:51:00
Alles im grünen Bereich.
Es folgt noch die Ankündigung der RSB und dann ist die Wohlverhaltensphase erreicht.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: Insokalle am 16. Dezember 2011, 19:36:57
Die Ankündigung der RSB muss er schon haben, s. § 289 Abs. 2 InsO.
Nach Aufhebung des Verfahrens beginnt die WVP.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht
Beitrag von: paps am 16. Dezember 2011, 22:16:47
stümmmmmmmmmt