Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dortmund12 am 16. Dezember 2011, 08:46:24
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:dntknw:
Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen.
In dem steht:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXXXXXX
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung
aufgehoben(§ 200 InsO).
Was bedeutet das für mich und mein Insolvenzverfahren? :gruebel:
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Alles im grünen Bereich.
Es folgt noch die Ankündigung der RSB und dann ist die Wohlverhaltensphase erreicht.
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Die Ankündigung der RSB muss er schon haben, s. § 289 Abs. 2 InsO.
Nach Aufhebung des Verfahrens beginnt die WVP.
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stümmmmmmmmmt