Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lena1204 am 01. März 2014, 12:45:25

Titel: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
Beitrag von: Lena1204 am 01. März 2014, 12:45:25
Ich habe gestern Post bekommen und Weiss nichts mit an zu fangen hier steht
In dem insolvenzverfahren über das Vermögen der Person X entfällt eine schlussverteilung, da keine ausreichende insolvenz Masse erwirtschaftet werden konnte. Die Verwertung der Insolvenz Masse ist beendet $190 InsO

Kann mir jemand helfen
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
Beitrag von: tomwr am 01. März 2014, 23:18:13
Bitte mal den Wortlaut der Formulierung (ohne persönliche Daten und ohne Aktenzeichen) hier eingeben. §190 InsO kann nicht sein, das bezieht sich auf "Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger".
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
Beitrag von: Lena1204 am 02. März 2014, 08:36:51
$196 InsO
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2014, 13:03:50
Kein Geld in der Insolvenzmasse, das zu verteilen ist. Damit kann das Insolvenzverfahren in die nächste Phase gehen, also Entscheidung über Ankündigung der RSB und Verfahrensabschluss.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
Beitrag von: tomwr am 04. März 2014, 22:50:39
Sofern RSB beantragt wurde. Ein Schlusstermin sollte auf jeden Fall erfolgen, auch wenn keine Schlussverteilung erfolgt. Zumindest muss eine Frist zur Anhörung der Beteiligten zur Restschuldbefreiung eingeräumt werden, §289 InsO.