Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lena1204 am 01. März 2014, 12:45:25
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Ich habe gestern Post bekommen und Weiss nichts mit an zu fangen hier steht
In dem insolvenzverfahren über das Vermögen der Person X entfällt eine schlussverteilung, da keine ausreichende insolvenz Masse erwirtschaftet werden konnte. Die Verwertung der Insolvenz Masse ist beendet $190 InsO
Kann mir jemand helfen
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Bitte mal den Wortlaut der Formulierung (ohne persönliche Daten und ohne Aktenzeichen) hier eingeben. §190 InsO kann nicht sein, das bezieht sich auf "Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger".
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$196 InsO
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Kein Geld in der Insolvenzmasse, das zu verteilen ist. Damit kann das Insolvenzverfahren in die nächste Phase gehen, also Entscheidung über Ankündigung der RSB und Verfahrensabschluss.
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Sofern RSB beantragt wurde. Ein Schlusstermin sollte auf jeden Fall erfolgen, auch wenn keine Schlussverteilung erfolgt. Zumindest muss eine Frist zur Anhörung der Beteiligten zur Restschuldbefreiung eingeräumt werden, §289 InsO.