Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Intouch am 15. Juli 2011, 18:43:14

Titel: Beschlussausfertigung
Beitrag von: Intouch am 15. Juli 2011, 18:43:14
Hallo,

heute hatte ich den Beschluss in meinem Briefkasten. Kann mir jemand sagen, was der Beschluss letzendlich bedeutet? Leider komme ich mit dem Amtsdeutsch nicht wirklich zurecht..


Beschluss

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der

XXX

wird die Prüfung der nachträglichen angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis 10.10.2011 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht XXX schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des XXX, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Fordeerungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.


Vielen Dank im voraus.

Liebste Grüße
Titel: Re: Beschlussausfertigung
Beitrag von: Der_Alte am 15. Juli 2011, 18:50:57
Da hat sich ein Gläubiger nach dem Prüftermin gemeldet und möchte auch noch berücksichtigt werden.

Das ist für Sie erst einmal nicht von Bedeutung.
Titel: Re: Beschlussausfertigung
Beitrag von: Intouch am 17. Juli 2011, 11:41:18
Danke  :wink: