Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VieleFragen am 06. März 2012, 10:13:48
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Hallo zusammen,
bin seit 9/2010 im eröffneten IK.
Wie viele besondere Prüfungstermine darf es eigentlich geben?
Gibt es da eine Grenze? Bei mir sind es mittlerweile 3 und es ist kein Ende in Sicht. :sad:
Danke für eure Antworten!
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Gibt es da eine Grenze?
Ist mir nicht bekannt..
Was sind denn die Gründe für die Nachprüfungen?
Immerhin hat jeweils der Gläubiger die Kosten zu tragen..
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Tja Insoman, wenn ich das wüsste..... :dntknw:
Ich glaube, mein TH will das verfahren wo lange wie möglich rauszögern,
um viel Masse zu erwirtschaften. Und bei mir gibt es viel zu holen.
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Bitten Sie doch einfach mal um einen Tabellenauszug. Darin können Sie genau sehen, wann welche Forderung angemeldet wurde und wer die nachträglichen Prüfungstermine zu verantworten hat.
Den Tabellenauszug gibt es entweder, wenn er freundlich ist, beim Treuhänder, sonst beim Gericht.