Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VieleFragen am 06. März 2012, 10:13:48

Titel: Besonderer Prüfungstermin der 3.
Beitrag von: VieleFragen am 06. März 2012, 10:13:48
Hallo zusammen,

bin seit 9/2010 im eröffneten IK.
Wie viele besondere Prüfungstermine darf es eigentlich geben?
Gibt es da eine Grenze? Bei mir sind es mittlerweile 3 und es ist kein Ende in Sicht. :sad:

Danke für eure Antworten!
Titel: Re: Besonderer Prüfungstermin der 3.
Beitrag von: Insoman am 06. März 2012, 13:31:18
Zitat
Gibt es da eine Grenze?
Ist mir nicht bekannt..

Was sind denn die Gründe für die Nachprüfungen?
Immerhin hat jeweils der Gläubiger die Kosten zu tragen..
Titel: Re: Besonderer Prüfungstermin der 3.
Beitrag von: VieleFragen am 06. März 2012, 16:28:11
Tja Insoman, wenn ich das wüsste.....  :dntknw:
Ich glaube, mein TH will das verfahren wo lange wie möglich rauszögern,
um viel Masse zu erwirtschaften. Und bei mir gibt es viel zu holen.
Titel: Re: Besonderer Prüfungstermin der 3.
Beitrag von: Der_Alte am 06. März 2012, 17:35:11
Bitten Sie doch einfach mal um einen Tabellenauszug. Darin können Sie genau sehen, wann welche Forderung angemeldet wurde und wer die nachträglichen Prüfungstermine zu verantworten hat.
Den Tabellenauszug gibt es entweder, wenn er freundlich ist, beim Treuhänder, sonst beim Gericht.