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Autor Thema: besonderer Prüfungstermin  (Gelesen 4039 mal)

flipper8870

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besonderer Prüfungstermin
« am: 08. August 2009, 13:51:33 »

Hallöchen,

befinde mich seit Nov. 2008 im Inso-Verfahren.
Gläubiger ist die Postbank. Es bestehen 2 Forderungen: 1. Privatkredit und 2. Dispo- Kredit.
Bei Antrag auf Inso habe ich immer beide Forderungen angegeben. Die Postbank hat aber zum Stichtag für den Prüfungstermin nur die Forderun aus dem Privatkredit angemeldet.
Im Mai kam dann eine Nachforderung über den Dispokredit und ich habe zugestimmt, dass die Forderung mit ins Verfahren genommen wird.
Danach habe ich nichts mehr darüber gehört, bis ich heute bei Insolvenzbekanntmachungen.de folgendes Schreiben gefunden habe:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

 

der xxxxxxx,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2009. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts  niedergelegt.

Kann mir jemand erklären, was das für mich bedeutet?
Der Dispo bestand ja schon bei Beginn des Verfahrens, allerdings wurde ich während des laufenden Verfahrens mehrmals ermahnt diesen Kredit auszugleichen. Kann es mir passieren, dass die Forderung trotz Inso bestehen bleibt?
Heisst dieser schriftliche Prüfungstermin auch, dass mein Verfahren bald beendet wird?

Viele Fragen-ich weiß- aber ich bin total verunsichert,
wäre schön wenn mir jemand antworten würde-

Flipper

 

 
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tesla

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Re: besonderer Prüfungstermin
« Antwort #1 am: 08. August 2009, 15:47:00 »

hallo.

du solltest auf keinen fall irgendwelche schulden begleichen, in raten oder sonst wie, egal!

mit deiner abtrettungserklärung hast du sämtliche schulden begleichungen an den th abgegeben, er entscheidet wer, wieviel und wann bekommt.

vl. ist auch nur ein fehler bei der bank passiert, weshalb der dispokredit dan nachgefordert wurde, das weiss ich nicht. normallerweise kommen die gläubiger nicht zum schlusstermin und es bleibt blei den geforderten summen (man möge mich berichtigen) - also meiner meinung nach; alles in ordnung und einfach ein wenig geduld, auch wenns etwas nervt (bei mir so!).

schönes we.

tesla
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rookie

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Re: besonderer Prüfungstermin
« Antwort #2 am: 11. August 2009, 15:19:55 »

Du kannst fast alles machen....aber zahle auf gar keinen Fall auch nur 1 Cent. Egal an wen.
Dann kannst Du deine Inso gleich in den Harz kicken wie wir Hessen sagen.... :wink:
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dobberstein

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Re: besonderer Prüfungstermin
« Antwort #3 am: 11. August 2009, 16:04:21 »

Das heisst doch nur das die nachträgliche Forderung der Prüfung unterliegt. Alles ist im Fluss - Dein Verfahren läuft ganz normal ! Keine Hektik .pd
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pd
 
 

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