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Autor Thema: Bestellung Warenhaus (neckermann)  (Gelesen 2972 mal)

tatzenbaer

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Bestellung Warenhaus (neckermann)
« am: 20. Januar 2011, 18:17:49 »

Hi!

Habe nun den Antrag auf Insolvenz soweit fertig mit Schuldnerberater ausgefüllt.

Einer der Gläubiger ist Neckermann.

Letzte Bestellung erfolgte dort im Juli 2010. Kann man da Betrug unterstellen?
Zu diesem Zeitpunkt war aber eine Zahlungsunfähigkeit noch nicht gegeben. Ich habe
noch Zahlungen an Gläubiger vorgenommen.

Kann man diese Artikel (nur ein Stuhl und ein Staubsauger) auch auf einmal bezahlen
und somit nur den Restbetrag (1.200 Euro) aus "alten" Verpflichtungen gegenüber
Neckermann in die Insolvenz nitreinnehmen. Antrag wurde noch nicht abgeschickt...

Viele Grüße

Tatzenbaer
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tomwr

Re: Bestellung Warenhaus (neckermann)
« Antwort #1 am: 21. Januar 2011, 01:27:49 »

Sehe ich keine Probleme. Unterstellen kann man Betrug immer aber da sehe ich keinen zeitlichen Zusammenhang nach 6 Monaten. Bezahlen würde ich da nichts mehr, kann mir nicht vorstellen dass die einen gebrauchten Staubsauger zurückwollen und so wertvoll wird der Stuhl wohl auch nicht sein.
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tatzenbaer

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Re: Bestellung Warenhaus (neckermann)
« Antwort #2 am: 21. Januar 2011, 01:41:17 »

Ab wann würde denn vermutlich ein zeitlicher Zusammenhang
bestehen?

Vielleicht noch als Zusatzinfo:

Bestellung erfolgte im Juli 2010.

Kosten Stuhl: 300 Euro, davon als Sofortanzahlung 200 Euro geleistet.

Kosten Staubsauger: 80 Euro, davon schon 6 Raten bezahlt...

Betrug meinerseits ist in meinen Augen nicht gegeben... RSB dürfte somit
wohl auch nicht in Gefahr sein, oder?

Kann man da eine bereits vorher bekannte Zahlungsunfähigkeit unterstellen?
Ich denke nicht, habe zu diesem Zeitpunkt auch wirklich noch gedacht
eine Insolvenz vermeiden zu können und habe Gläubiger wie z.B. Fidium
noch mit Raten bedient.
Außergerichtliche Einigung ist nun erst im Januar 2011 gescheitert und wie gesagt
Insolvenzantrag geht jetzt mit der Post raus (natürlich ist dort auch
Neckermann als Gläubiger mitangegeben...
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 01:43:16 von tatzenbaer »
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tomwr

Re: Bestellung Warenhaus (neckermann)
« Antwort #3 am: 21. Januar 2011, 01:47:58 »

Unterstellen kann man viel, die Frage ist was man beweisen oder glaubhaft machen kann.
In der Regel nehmen Versandhäuser eine Zahlungsunfähigkeit an, wenn bereits eine eidesstattliche Versicherung vor der Bestellung abgegeben wurde.

Und da ja schon ein Teil bezahlt wurde und die Restsumme sagen wir mal Peanuts ist - ich kann mir nicht vorstellen dass die Ärger machen wollen/werden.
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tatzenbaer

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Re: Bestellung Warenhaus (neckermann)
« Antwort #4 am: 21. Januar 2011, 02:31:38 »

Na dann wäre der Fall bei mir ja klar:

Letzte Bestellung Juli 2010.

Eidesstattliche Versicherung im Rahmen des Insolvenzantrags: Januar 2011.

Also über ein halbes Jahr danach!!!
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