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Autor Thema: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!  (Gelesen 5552 mal)

KSC

  • Gast
Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« am: 14. Dezember 2009, 22:53:06 »

Hallo,

ich bin froh, das es hier Menschen gibt, die auch wirklich Ahnung vom Thema Insolvenz haben. Leider gibt mein Treuhänder mir keine "gescheiten" Antworten, sodass ich hier ständig Fragen
muss. Ich habe am 17.10.2009 schriftlich, einen Widerspruch wg. einer Forderung eingelegt,
weil dieser Vertrag damals nicht rechtlich zu Stande gekommen ist, und hab das Urteil von dem
Oberlandesgericht Stuttgart 2. Senat ebenfalls dem Insolvenzgericht, sowie dem Insolvenz-
Verwalter gesendet. Der Widerspruch wurde auch aufgenommen.  Prüfungsstichtag war 2 Tage später also am 19.10.2009.


Meine Frage nun:

Was ist eine Feststellungsklage?
Was ist wenn die Firma eine Feststellungsklage macht, wie geht es dann weiter?
Was ist wenn die Firma KEINE Feststellungsklage macht?

Vielen vielen Dank Euch!
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nsolventer

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Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 18:50:54 »

Das ist leider nicht ganz verständlich.
Bei wem hast Du Widerspruch wegen der Forderung eingelegt ?
Was hat das OLG Stuttgart damit zu tun und was haben die genau geurteilt ?
Bezieht sich das Urteil auf die Forderung ?

Zu den Fragen:
Eine Feststellungsklage ist in der Regel eine allgemeine Klage auf "Feststellung eines Rechtsverhältnisses".
Z.B. Klage auf Unterlassung eines bestimmten Verhaltens (Wettbewerbsrecht, Stalking) oder das Anerkennen von Rechten sog. Wegerecht o.ä.

Im Prinzip kann es bei einem Insolvenzverfahren ja nur um einen Zahlungsanspruch gehen. Wenn die Forderung, die dieser Feststellungsklage zu Grund gelegt wird, im Insolvenzverfahren angegeben wurde dann ist das kein Problem. Der IV oder TH kann das Bestehen der Forderung bestreiten, dann wird der Gläubiger vermutlich Feststellungsklage erheben, dass dieser Anspruch besteht sofern sich das nachweisen läßt. Konsequenzen hat die Klage an und für sich für den Schuldner keine, nur für die Verteilung des Vermögens.
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KSC

  • Gast
Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2009, 19:20:54 »

Hallo,

als ich 18 Jahre alt wurde, habe ich bei der Firma Danaro Invest einen Kredit beantragt. Kreditantrag kam dann per Post, und ich habe ihn dann unterschrieben zurückgeschickt.
Einige Tage später, kam ein Brief das (angeblich) die Vorprüfung positiv verlaufen ist und
ich doch noch Kreditausfallschutzversicherungen, Lebensversicherungen, sowie Grundwerte
einer Wohnungsgenossenschaft zur Sicherheit / um die Chance zu erhöhen den Kredit zu
bekommen, abschließen. Ich hab dann leider alles unterschrieben, die Firma mit der Kredit
Ausfallschutzversicherung, sowie die Firma mit der Lebensversicherung haben die Forderung
fallen gelassen. Nur die Firma (Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG) nicht. Da hab ich
einen Besparungsvertrag von Anteilen einer Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen, ich
sollte da in 144 Monatsraten 50€ einbezahlen (insgesamt 7200€) sodas ich dann mehr heraus
bekommen würde (im Internet steht das, dass Geld dann weg wäre, Betrügerfirma). Die Firma
Danaro Invest, stand schon jahrelang im Blick, der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Danaro Invest geklagt und gewonnen hat, darf diese Firma vor der endgültigen Kreditzusage keine weiteren Verträge werben. Meines Erachtens ist Danaro Invest lediglich ein Anlagenverkäufer, und kein Kreditvermittler, es gab Fälle da hat man viele Sicherheiten vorgelegt, wo es selbst auch dann nicht zu einem Kredit kam.
Jährlich sind 384000 Menschen (laut Schufa) mit dieser Firma in Konflikt. Ich habe dem Insolvenzgericht, sowie dem Insolvenzverwalter täglich angerufen, das Urteil hingesendet, sowie die ganzen Schreiben (das sie für einen Vergleich 150€ einverstanden sind damals). Es liegen mehrere hundert Anzeigen gegen diese Firma vor, kam schon als Betrügerfirma im Fernsehen, sowie steht in vielen Zeitungen, das man die Finger weglassen soll. Momentan sind 12000€ Schulden in der Insolvenztabelle angemeldet, 7200€ davon dieser Vertrag. Mein IV hat zum Prüfungsstichtag kein Widerspruch eingelegt, nur ich! Geben Sie bei Google "Danaro Invest Urteil" ein, bei der Nummer 7 sehen Sie es, direkt als PDF Datei.
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Feuerwald

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Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2009, 20:00:21 »

"Der Widerspruch wurde auch aufgenommen.  "

Wenn nur der Schuldner alleine eine Insolvenzforderung bestreitet, wird diese dennoch bei der Verteilung evtl. Masse berücksichtigt. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung also  n i c h t   entgegen. Allerdings wird der Widerspruch des Schuldners in der Insolvenztabelle vermerkt.

Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil bereits vor, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.

Die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und n i c h t   vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, können aus der Eintragung in die Tabelle wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben.


Ich denke mal da wird wohl keiner auf Feststellung klagen.
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KSC

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Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2009, 20:01:57 »

Hallo Feuerwald,

was heißt das dann für mich genau?

MfG
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Feuerwald

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Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2009, 20:13:03 »

ich gehe mal davon aus, dass dieser Gläubiger vor Insolvenzeröffnung noch keinen Titel (Vollstreckungsbescheid / Urteil) gegen Sie erwirkt hat.

Da  n u r  Sie gegen die Forderungsanmeldung Widerspruch eingelegt haben, wird die Forderung in der Insolvenztabelle festgestellt und bei der Verteilung der Masse berücksichtigt. Sollten Sie die Restschuldfreiung am Tag X erhalten, geht diese Forderung unter, wie alle anderen auch.

Sollten Sie die RSB nicht erhalten, müsste der Gläubiger die Forderung zunächst titulieren (gerichtliches Mahnverfahren / Klage).

Ich denke deshalb nicht, dass der Gläubiger derzeit auf Feststellung klagen wird. Der bekommt so oder so sein Stück vom Kuchen (Quote). Und falls doch, haben Sie sicher gute Chancen vor Gericht.

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KSC

  • Gast
Re: Bestrittene Forderung Feststellungsklage - Frage!
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2009, 20:14:47 »

Ich oder diese komische Firma?

Noch eine kleine Frage, nach dem Schlusstermin wird ja die Tabelle bzw. die Schulden unter insolvenzbekanntmachungen.de online gestellt. Steht da dann 12000 drin, oder dann 4800?

Das gibts ja nicht das die damit durchkommen
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