Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleine am 22. Juni 2009, 09:47:23
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Hallo Fories!
Ich hatte mir privat bei einem Bekannten Geld geliehen.
Das haben wir seinerzeit auch schriftlich festgehalten.
Weil ich das ja nun auch nicht mehr bezahlen konnte,
habe ich die Forderung mit angemeldet.
Nun hat wohl der IV diese Forderung im Prüfungstermin
vorläufig bestritten.
Was heißt das denn jetzt für meinen Bekannten?
LG Kleine
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Soweit es zu einer Verteilung kommt ??- wird er nicht berücksichtigt werden.
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... Verurteilung??
Er müsste also tatsächlich Klage erheben um seinen Anspruch
durchzusetzen und mit in die Tabelle eingetragen zu werden?
Ein Widerspruch des Gläubigers reicht hier wohl nicht aus??
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???? Verteilung !!!!!
Fraglich ist zunächst warum der IV bestritten hat. Vielleicht haben die notwendigen Nachweise gefehlt ? - diese können nachgereicht werden. Also der Gläubiger sollte sich mit dem IV in Verbindung setzen.