Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleine am 22. Juni 2009, 09:47:23

Titel: bestrittene Forderung
Beitrag von: kleine am 22. Juni 2009, 09:47:23
Hallo Fories!

Ich hatte mir privat bei einem Bekannten Geld geliehen.
Das haben wir seinerzeit auch schriftlich festgehalten.
Weil ich das ja nun auch nicht mehr bezahlen konnte,
habe ich die Forderung mit angemeldet.

Nun hat wohl der IV diese Forderung im Prüfungstermin
vorläufig bestritten.

Was heißt das denn jetzt für meinen Bekannten?

LG Kleine
Titel: Re: bestrittene Forderung
Beitrag von: dobberstein am 22. Juni 2009, 09:54:29
Soweit es zu einer Verteilung kommt ??- wird er nicht berücksichtigt werden.
Titel: Re: bestrittene Forderung
Beitrag von: kleine am 22. Juni 2009, 09:57:18
... Verurteilung??

Er müsste also tatsächlich Klage erheben um seinen Anspruch
durchzusetzen und mit in die Tabelle eingetragen zu werden?

Ein Widerspruch des Gläubigers reicht hier wohl nicht aus??
Titel: Re: bestrittene Forderung
Beitrag von: dobberstein am 22. Juni 2009, 10:05:58
???? Verteilung !!!!!
Fraglich ist  zunächst warum der IV bestritten hat. Vielleicht haben die notwendigen Nachweise gefehlt ? - diese können nachgereicht werden. Also der Gläubiger sollte sich mit dem IV in Verbindung setzen.