"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Betriebliche Altersvorsorge  (Gelesen 1586 mal)

Intouch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Betriebliche Altersvorsorge
« am: 12. Oktober 2013, 15:34:00 »

Hallo,

kann mir jemand sagen, welcher Betrag maßgebend ist, wenn ich eine betriebliche Altersvorsorge über meinen neuen AG abschließe?

Beispiel:

2.000€ netto, ich bezahle 200€ in die betriebliche Altersvorsorge ein.
Welcher Betrag ist maßgebend beim Pfändungsbetrag - 2.000€ oder 1.800€?

Leider habe ich hierzu nichts im Netz noch hier gefunden.

Viele Grüße,
Nicole
 
Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2013, 17:27:48 »

Hallo,
mein TH hat den Beitrag, bei mir ist das der VWL-Satz, wieder auf das Netto gerechnet. Ist wohl so, weil es eine
Vermögensbildung ist.
So wird ein höherer Pfändungsanteil erreicht. Aber das ist mir auch recht, wenn ich bedenke, dass ich seit der
Eröffnung im Juli keine böse Post mehr bekomme und innerlich sehr viel ruhiger geworden bin.... Jeder Tag ist ein
Tag näher an der WVP und somit auch einen Tag näher am 5. Juli 2019. ...wenn denn alles gut geht. Aber davon
gehe ich erstmal aus.

Schönen Sonntag :hi:
cat
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2013, 20:53:17 »

Die Altersvorsorge müssen Sie aus Ihrem unpfändbaren Teil des Einkommens bezahlen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz