Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Intouch am 12. Oktober 2013, 15:34:00
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Hallo,
kann mir jemand sagen, welcher Betrag maßgebend ist, wenn ich eine betriebliche Altersvorsorge über meinen neuen AG abschließe?
Beispiel:
2.000€ netto, ich bezahle 200€ in die betriebliche Altersvorsorge ein.
Welcher Betrag ist maßgebend beim Pfändungsbetrag - 2.000€ oder 1.800€?
Leider habe ich hierzu nichts im Netz noch hier gefunden.
Viele Grüße,
Nicole
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Hallo,
mein TH hat den Beitrag, bei mir ist das der VWL-Satz, wieder auf das Netto gerechnet. Ist wohl so, weil es eine
Vermögensbildung ist.
So wird ein höherer Pfändungsanteil erreicht. Aber das ist mir auch recht, wenn ich bedenke, dass ich seit der
Eröffnung im Juli keine böse Post mehr bekomme und innerlich sehr viel ruhiger geworden bin.... Jeder Tag ist ein
Tag näher an der WVP und somit auch einen Tag näher am 5. Juli 2019. ...wenn denn alles gut geht. Aber davon
gehe ich erstmal aus.
Schönen Sonntag :hi:
cat
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Die Altersvorsorge müssen Sie aus Ihrem unpfändbaren Teil des Einkommens bezahlen.