"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Betriebliche Altersvorsorge  (Gelesen 1409 mal)

DieCookie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Betriebliche Altersvorsorge
« am: 23. November 2009, 21:56:06 »

Hallöchen,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz, die jetzt schon 2,5 Jahre läüft.

Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber, der betriebliche Altersvorsorge anbietet. In diese würde der AG einen Anteil der vermögenswirksamen Leistungen zahlen und ich ebenfalls einen einen Betrag um ca. 65,00 Euro.

Ist das in der InSo gestattet? Die Beiträge werden ja vom Lohn einbehalten.

Muss Ich den TH fragen?

Danke im Voraus
Cookie
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #1 am: 24. November 2009, 15:49:25 »

Die betriebliche RV ist nicht pfändbar.

Sie kann sowieso erst mit Eintritt des 65. Lebensjahres fällig gestellt werden.

Ich zahle auch jeden Monat ein.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz