Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DieCookie am 23. November 2009, 21:56:06

Titel: Betriebliche Altersvorsorge
Beitrag von: DieCookie am 23. November 2009, 21:56:06
Hallöchen,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz, die jetzt schon 2,5 Jahre läüft.

Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber, der betriebliche Altersvorsorge anbietet. In diese würde der AG einen Anteil der vermögenswirksamen Leistungen zahlen und ich ebenfalls einen einen Betrag um ca. 65,00 Euro.

Ist das in der InSo gestattet? Die Beiträge werden ja vom Lohn einbehalten.

Muss Ich den TH fragen?

Danke im Voraus
Cookie
Titel: Re: Betriebliche Altersvorsorge
Beitrag von: rookie am 24. November 2009, 15:49:25
Die betriebliche RV ist nicht pfändbar.

Sie kann sowieso erst mit Eintritt des 65. Lebensjahres fällig gestellt werden.

Ich zahle auch jeden Monat ein.