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Autor Thema: Betriebliche Altersvorsorge  (Gelesen 5287 mal)

kamischa

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Betriebliche Altersvorsorge
« am: 19. Januar 2007, 18:07:51 »

Hallo,

im November 2006 ist mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Nun möchte mein Arbeitgeber mir eine Lohnerhöhung zahlen, will aber vermeiden, dass der größte Anteil der Summe gepfändet wird.
Gibt es die Möglichkeit den Betrag in eine betriebliche Altervorsorge oder in einen Font oder ähnliches einzuzahlen der erst nach Ende der Insolvenz, oder beim Renteneintritt ausgezahlt wird. Sind diese Beträge dann vor der Pfändung geschützt. Gibt es eventuell noch andere Möglichkeiten?

mfg
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paps

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Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #1 am: 20. Januar 2007, 17:14:19 »

Die Möglichkeit bestünde schon. doch wird sie Ihne unter Umständen nicht allzuviel nutzen (mal abgesehen von der Vorsorge für`s Alter)

Erfolgt der Abschluß nach Verfahrenseröffnung und ergibt sich auf Grund der anderen Berechnung des Nettos damit eine Schlechterstellung der Gläubiger, könte es Probleme geben.

Bleibt der pfändbare Betrag nach Minderung des Bruttos um die Altersvorsorge gleich, sehe ich kein Problem.

Für die Einrichtung einer Bbetrieblichen Altersvorsorge bei Pfändung(außerhalb der Inso) gibt es ein entsprechendes Urteil, dass dies nicht \"Gläubiger schädigend\" ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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kamischa

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Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #2 am: 20. Januar 2007, 17:39:09 »

Hallo paps,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

bei der BAV die mein Arbeitgeber zusätzlich für mich einrichten will wird nur ein Betrag vom Arbeitgeber eingezahlt. Der Betrag erscheint nicht auf der Gehaltsabrechnung. Die angesparte Summe wird erst nach Eintritt in die Rente zur Zahlung fällig.(in 11 Jahren). Diese Form nennt sich Direktzusage. [addsig]
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paps

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Betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #3 am: 21. Januar 2007, 12:29:50 »

Wie bereits gesagt, diese Variante ist möglich.
Ich mußte nur ein wenig ausholen, damit es auch für andere Leser verständlich wird.

Unverfallbarkeit tritt sowieso nicht sofart ein, von daher kann diese auch in der Inso nicht verwertet werden.

Einen schönen Sonntag[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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