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Autor Thema: Betriebliche- und Private Altersvorsorge während der Regelinso  (Gelesen 1500 mal)

roadrunner79

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Hallo Zusammen!

Mein 1. Thema ist auch mein aktuelles Problem. Folgendes:

Ich, 30 Jahre alt, befinde mich seit Ende Sep 2009 in der Regelinso nach Selbsständigkeit. Mein IV ist eigentlich ganz O.K, habe aber irgendwie das Gefühl das die mit mir und meiner Art immer alles zu hinterfragen nicht so klar kommen.

Ich habe am 01.09.09 (also vor Verfahrenseröffnung und Antragsstellung) eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Kapitalbildung als Direktversicherung abgeschlossen. Dabei bin ich versicherte Person und mein Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Des Weiteren habe ich im Dez 09 eine Private Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung als BAV abgeschlossen. Auch hier bin ich versicherte Person und mein Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Alle Versicherungen sind bei der Allianz, was aber eigentlich unwichtig ist. Seit dem 01.05.09 besaß ich eine Private Rentenversicherung (mtl 25,50 €) welche nach Eröffnung des Verfahrens von meinem IV im Dez 09 aufgelöst wurde. Nun habe ich zwei Fragen:

1. Ich wollte diese soeben beschriebene Rentenversicherung in Höhe von mtl. 25,50 € neu abschließen, benötige hierfür laut der Allianz aber die Zustimmung meines IV. Dieser möchte mir die Zustimmung aber nicht erteilen, da er der folgenden
Meinung ist:

..."ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ... Meines Wissens verfügen Sie bereits über eine entsprechende Versicherung. Im Insoverfahren ist es lediglich erlaubt, eine (!) derartige Versicherung zu führen. Sollten Sie entgegen meiner vorgenannten Angaben nicht über eine solche Versicherung verfügen, bitte ich um kurze Mitteilung. In diesem Fall bitte ich ebenfalls um Mitteilung, ob es sich bei der abzuschließenden Versicherung um eine gem. § 851 I ZPO i.V.m. § 97 EstG unpfändbare Versicherung handelt. Nur dann kann eine entsprechende Zustimmung meinerseits erfolgen ..."

Meiner Meinung nach habe ich keine "derartige Versicherung, da diese ja vom IV im Dez 09 aufgelöst wurde.
Ausserdem konnte ich unter den oben genannten §§ sowie der Insoverordnung nichts über die Anzahl von Versicherungen finden. Stimmt es wirklich das die Anzahl der Verträge begrenzt ist. Ich dachte die Begrenzung wäre lediglich durch den § 851 c (2) geregelt. Wo finde ich (wenn vorhanden) diese Regelung zur Anzahl der Verträge?

2. Nach Berechnung meiner Gehaltsabrechnung Dez09 durch den IV wurde mir durch diesen mitgeteilt, dass lediglich eine Direktversicherung vorhanden sein dürfe. Ich möchte aber auch hier noch einmal betonen, dass eine der beiden Versicherungen eine Berufsunfähigkeitsver5sicherung OHNE Kapitalbildung ist.

Wie kann ich nun vorgehen? Ich möchte einfach wissen wie das geregelt ist, was man von mir verlangt. An wen kann ich mich wenden? Wer gibt mir die nötige Rechtsberatung kostenlos? Gibt es eine Art Verbraucherschutz für Schuldner? Auch IV können Fehler machen, oder?! Und wer bewahrt uns vor derer Fehler?

Vielen Dank im Voraus,

Roadrunner79
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