Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Seibl2011 am 22. September 2011, 20:18:05
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Hallo,
Mein Insolvenzverwalter sagt ich sei der "Unternehmer" (muss sagen habe auch förmlich drum gebettelt :-(( )eines kleinen Weinbaubetriebes und habe für den Unterhalt/ Arbeiten in den letzten Monaten Sorge zu tragen gehabt und jetzt habe ich auch die Ernte zu organisieren und damit zu bezahlen, Einkommen in den letzten 3 Moanten null, das kann doch irgendwo nicht sein
Versuche seit Monaten eine Rechtsberatung zu bekommen, auch vergebens
wer weiß Rat
mit freundlichen Grüßen
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Sie liegen in einer Ecke von Deutschland, wo gute Beratung Mangelware ist. Man kann auch nicht eben mal „vorbeifahren“. #
Sie haben ein eröffnetes Insolvenzverfahren.
Ihr IV meint, Sie wären verantwortlich als Unternehmer und sollten den Kopf hinhalten bzw. das Risiko tragen
OK, dann muss aber auch der Unternehmerlohn stimmen
Deshalb raten wir immer gleich zu Beginn des Insolvenzverfahrens diese Kernfrage zu klären. Nur dann kann man einen betrieb weiterführen und in die Zukunft planen.
Sie haben bspw. die Möglichkeit den IV um eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 S. 1 und S. 2 InsO zu ersuchen. Wenn der das ablehnt, müssen die Spielregeln ausgehandelt werden. a) Ihr Unterhalt (Einkommen) muss geregelt sein. b) Das wirtschaftliche Risiko der Betriebsfortführung hat die Insolvenzmasse.
Sollte Ihre Selbständigkeit betreist freigegeben sein, ist es in der Tat auch Ihr Risiko, davon leben zu können. Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist zu not Grundsicherung nahc dem SGB II zu beantragen.
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Mercy für die schnelle Antwort,
wenn Sie mir sagen wo ich hin muss stehe ich morgen auf der Matte
Ich hatte gefragt wer führt den Beztrieb und bekam die Antwort Sie waren und sind der Unternehmer
Was auch mit zählt ich stehe unter Betreung in Geschäftlichen Dingen und von meiner Betreuerin kommen auch keine Antworten, wo bin ich also dran; eine Redchtsberatung bekomme ich auch nicht, Erntebergungskosten aus der Masse werden auch nicht gewährt bzw. es wird einfach nicht nicht darauf geantwortet
mercy an alle die Antworten
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In einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren nachträglich die Selbständigkeit in eine gute Bahn zu bringen, ist meist nur mit einem erheblichen Befreiungsschlag gegen die IV möglich. Ein theoretischer Rat hilft hier nicht. Da ist 70% Psychologie und 30% fachliches Know-How erforderlich.
Sie frei zu boxen wird nicht kostenlos möglich sein.
Dazu gehört a) eine Strategie und b) eine rechtliche Umsetzung.
Die Kuh, die sich brav melken lässt, wird der Bauer nie aus dem Stall entlassen
Die Kuh, die keine Milch mehr gibt, aber tüchtig futtert, wir der Bauer nicht behalten wollen
Sie müssen Position beziehen.