Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zickenr1 am 22. November 2008, 10:04:48

Titel: Betriebskosten
Beitrag von: zickenr1 am 22. November 2008, 10:04:48
Hallo,

ich habe mein Insolvenzverfahren im März 2008 eröffnet.
Im August 2008 bekam ich vom meinen Vermieter die Betriebskostenabrechnung 2007 mit einen Guthaben von € 241,60, das ich, wie ich auch sonst immer gemacht habe, mit der Miete für September 2008 verrechnet habe. Nun bekam ich  Post von meinem TH und er teilte mir mit, das dieses Guthaben aus dem Kalenderjahr 2007 resultiert und es damit aus einer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ich solle das Guthaben auf meine IV-Konto überweisen.

Ein Urteil des BGH:


Der Mieter ist auch dann zur Aufrechnung mit einem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung berechtigt, wenn über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die maßgeblichen Abrechnungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen waren.
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06 -


Wenn ich das so lese, dann heißt es doch, das ich, so wie ich es gemacht habe, rechtens gehandelt habe, oder?

Vielleicht kann mir einer helfen und mich in dieser Angelegenheit richtig aufklären.


Ich danke schon mal im voraus.

Mfg Lutz
Titel: Re: Betriebskosten
Beitrag von: paps am 22. November 2008, 20:14:32
Da ihr Vermieter scheinbar nicht insolvent ist, hat ihr Th recht.