Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 06. Mai 2013, 11:24:53

Titel: betriebskostenabrechnung
Beitrag von: elga am 06. Mai 2013, 11:24:53
hallo, ich mal wieder.
habe im april meine betriebskostenabrechnung bekommen und, welche freude, ich bekomme was wieder.
nun meine frage: soll ich meinem th die abrechnung von alleine zukommen lassen oder warten, bis er sich meldet?
und dann noch eine frage: ich bin ja verheiratet. der mietvertrag wurde von uns beiden abgeschlossen. dann bekommt der th doch nur die hälfte von der rückzahlung, oder?
ach ja, bin noch im eröffnetten verfahren.
Titel: Re: betriebskostenabrechnung
Beitrag von: Der_Alte am 06. Mai 2013, 12:16:40
Überweisen Sie ihm einfach die Hälfte der Rückerstattung und schicken eine Kopie der Abrechnung; die wird er sowieso wollen.
Titel: Re: betriebskostenabrechnung
Beitrag von: elga am 06. Mai 2013, 12:19:04
danke erst mal.
ich habe die erstattung noch nicht bekommen, die wird erst nächsten monat mit der miete verrechnet.
also werde ich ihm erst mal die abrechnung schicken und abwarten