Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 06. Mai 2013, 11:24:53
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hallo, ich mal wieder.
habe im april meine betriebskostenabrechnung bekommen und, welche freude, ich bekomme was wieder.
nun meine frage: soll ich meinem th die abrechnung von alleine zukommen lassen oder warten, bis er sich meldet?
und dann noch eine frage: ich bin ja verheiratet. der mietvertrag wurde von uns beiden abgeschlossen. dann bekommt der th doch nur die hälfte von der rückzahlung, oder?
ach ja, bin noch im eröffnetten verfahren.
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Überweisen Sie ihm einfach die Hälfte der Rückerstattung und schicken eine Kopie der Abrechnung; die wird er sowieso wollen.
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danke erst mal.
ich habe die erstattung noch nicht bekommen, die wird erst nächsten monat mit der miete verrechnet.
also werde ich ihm erst mal die abrechnung schicken und abwarten