Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kenny79 am 14. Januar 2009, 12:17:30
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Darf eine Betriebskostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2007-31.12.2007 vom Mieter gezahlt werden, wenn das WIV des Mieters im Dezember 2007 eröffnet wurde und die Betriebskostenabrechnung 2008 zugeht?
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Hallo,
m.E. ist dies eine Insolvenzforderung und die Abrechnung sollte an IV weitergeleitet werden.
LG
MissTraut
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Was ist zu tun wenn die Nachzahlung vom Schuldner beglichen wurde, in der wohlwollenden Annahme weitere Schulden zu vermeiden? Ist in diesem Fall nicht sogar die Restschuldbefreiung gefährdert oder gar hinfällig, da ein Gläubiger bevorzugt behandelt wurde? Oder kann der TH die Zahlung einfach vom Vermieter zurückfordern?