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Autor Thema: Betriebskostennachzahlung  (Gelesen 1684 mal)

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Betriebskostennachzahlung
« am: 22. Juli 2012, 19:37:33 »

hallo,
am WE bekamen wir unsere Betriebskostenabrechnung für 2011. 6 Monate sind VOR und 6 Monate NACH der Eröffnung der Privatinsolvenz einzurechnen. Es ist eine Nachzahlung von rund 100 Euro.....die tun nun wirklich nicht weh.Darf ich die Nachzahlung problemlos begleichen oder muss mit Hilfe des TH eine Aufsplittung durch genommen werden. Ich möchte eigentlich keine Probleme mit dem Vermieter wegen so einem geringfügigen Betrag.

 :hi:
« Letzte Änderung: 22. Juli 2012, 19:44:50 von Die_Anderen_waren_es »
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Insoman

  • Moderator
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  • Beiträge: 733
Re: Betriebskostennachzahlung
« Antwort #1 am: 22. Juli 2012, 19:52:46 »

Ich denke, Sie könnten ruhig bezahlen.
Immerhin ist es Konsens in der Rechtsprechung, dass die Bedienung einzelner Gläubiger aus dem "unpfändbaren" Einkommen keine Begünstigung darstellt.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Betriebskostennachzahlung
« Antwort #2 am: 22. Juli 2012, 19:54:29 »

Danke,....die Hausverwaltung ist auch kein Insolvenzgläubiger...bislang haben wir dort immer alles bezahlt.
Gespeichert
 
 

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