Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Die_Anderen_waren_es am 22. Juli 2012, 19:37:33

Titel: Betriebskostennachzahlung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 22. Juli 2012, 19:37:33
hallo,
am WE bekamen wir unsere Betriebskostenabrechnung für 2011. 6 Monate sind VOR und 6 Monate NACH der Eröffnung der Privatinsolvenz einzurechnen. Es ist eine Nachzahlung von rund 100 Euro.....die tun nun wirklich nicht weh.Darf ich die Nachzahlung problemlos begleichen oder muss mit Hilfe des TH eine Aufsplittung durch genommen werden. Ich möchte eigentlich keine Probleme mit dem Vermieter wegen so einem geringfügigen Betrag.

 :hi:
Titel: Re: Betriebskostennachzahlung
Beitrag von: Insoman am 22. Juli 2012, 19:52:46
Ich denke, Sie könnten ruhig bezahlen.
Immerhin ist es Konsens in der Rechtsprechung, dass die Bedienung einzelner Gläubiger aus dem "unpfändbaren" Einkommen keine Begünstigung darstellt.
Titel: Re: Betriebskostennachzahlung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 22. Juli 2012, 19:54:29
Danke,....die Hausverwaltung ist auch kein Insolvenzgläubiger...bislang haben wir dort immer alles bezahlt.