"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Betrug u. unerlaubte Handlung/ nicht angegebene Forderung  (Gelesen 2469 mal)

mayam

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12

Hallo,

ich habe mal wieder 2 Fragen an euch:

Mein Mann hat den Antrag auf regelinso abgegeben:

1. Nun ahbe ich hier viel von Betrug u.ä.gelesen, was mich schwer verunsichert hat.  Da sein Unternehmen von Anfang an nur Minus machte, könnte man ihm ja für alle Rechnungen unterstellen, dass es Betrug sei. Wir konnten das Unternehmen deshalb immer weiterführen, da uns seine Eltern immer wieder Geld gegeben haben. Jedesmal  mit einem "das letzte MAl" versehen. Diesmalgabs  nichts mehr, weshalb wir dann zugemacht haben....
Würde das als erklärung ausreichen? eher nicht, oder?
2: Er hat in einem Versuch an Kredit zu kommen in einem Fragebogen unter der Frage, waren oder sind sie jemals in finanziellen schwiergikeiten geweien?" nein gesagt 8haben aber unsere korrekten gehaltsabrechnungen usw geschickt). deshalb haben wir die Forderung rausgelassen, weil wir dachten, falche angaben zu vermögenverhältnissen und woolten die rechnunhg noch vor eröffnung bezahlen, um nicht das risiko einzugehen, dass die rsb deshalb versagt wird. ollen wir das so tun oder die Forderung doch noch schnell nachreichen?

Danke und viele Grüße

Mayam

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Betrug u. unerlaubte Handlung/ nicht angegebene Forderung
« Antwort #1 am: 13. Juni 2008, 19:12:45 »

zu 1.) wollte er die Rechnungen nicht bezahlen?
            Wußte er dass er die Rechnungen nicht zahlen kann?
             Dann könnte man Betrug unterstellen, was aber erst mal zu beweisen wäre.
             Dadurch dass Ihre S-Eltern als Finanzierer herhielten, könnte amn zumindest ableiten, dass er zahlen will.
Da das Ding, von Anfang an nicht lief, hätte eventuell früher ein Schlußstrich gezogen werden müssen. Aber die Hoffnung....

zu 2.) Wann wurden die Angaben zum Kredit (falsch) dargelegt. Wichtig ist hier das Datum der Unterschrift unter die Belehrung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz