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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Betrugsanzeige von der Arge  (Gelesen 4165 mal)

stef1601

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Betrugsanzeige von der Arge
« am: 19. September 2009, 11:39:02 »

Wir haben jetzt ein riesiges Problem.

Mein Mann besindet sich seid Mai09 im Inso Verfahren. Er hat über 50.000Euro Schulden. Das ganze ist passiert weil er nach 15 Jahren seinen Job als Fillialleiter verloren hat.

Er bezog damals ALG1 und bekam kurze Zeit später wieder einen Job welches aber wesendlich schlechter bezahlt war. Den Job hat er nur 1,5 Monate gahbt und dann wieder verlor. Er hat es versäumt der Arge den neuen Job mitzuteilen und so bekam er weiter ALG1.

Dieses Geld konnte uns kurzfristig über unsere Schulden hinweg helfen, da wir durch den Job verlust einige Raten nicht zahlen konnten.

Die Arge ging mit in die Inso.
Heute kommt ein Brief vom Hauptzollamt. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs. Schriftliche Vernehmung.

Was sollen wir jetzt machen? Was hat es für Folgen wenn er angeklagt wird?

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paps

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #1 am: 19. September 2009, 21:47:13 »

Nun zumindest ist es unberechtigter Leistungsbezug.

Die Forderung wird als unerlaubte Handliung angemeldet werden und nicht von der RSB erfasst sein.

Sie sollten das Hauptzollamt auf die eröffnete Inso hinweisen und abwarten was dananch kommt.

Ich würde erstmal ohne Rechtsbeistand nicht weiter antworten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

stef1601

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #2 am: 20. September 2009, 10:15:10 »

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Ic dachte mir schon das wir uns besser morgen um einen Anwalt bemühen.

es kann also passieren das die Arge dann nicht in RSB geht, aber er fliegt ddoch nicht ganz aus der Inso oder? Das hätte man uns doch mal vorher sagen können das es probleme mit der Arge geben kann. Immhin wusste die Schuldnerberatungsstelle und auch der Treuhänder worum es sich bei dieser Forderung geht. Naja, das kann ich jetzt nicht mehr ändern.

Wichtig ist das er nicht aus der Inso fliegt. Was meinst du?
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ThoFa

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #3 am: 20. September 2009, 14:41:30 »

Hallo,

da muss ich Paps leider korrigieren:

die Restschuldbefreiung wird ganz versagt, wenn die ARGE gewinnt.

§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung


(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
....
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden....

Ein guter Berater checkt solche Versagungsgründe vor Insolvenzantragsstellung ab.

MfG

ThoFa
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Insokalle

Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #4 am: 20. September 2009, 16:59:18 »

Ja, letzteres wäre sinnvoll gewesen.

Aber mir scheint die InsO an der Stelle inkonsequent. Erfasst der Wortlaut des § 290 InsO nur die aktiven Tätigkeiten?
Hier fehlt es mögl. an den schriftlichen unrichtigen Angaben. Zitat: „Er hat es versäumt der Arge den neuen Job mitzuteilen und so bekam er weiter ALG1.“
Er hat also überhaupt keine Angaben gemacht. Fällt der Fall dann trotzdem unter § 290?
Außerdem bedarf es noch eines Versagungsantrags durch den Gläubiger.

Gleichwohl bleibt der Verdacht einer unerlaubten Handlung. Selbst wenn sie festgestellt werden sollte, fliegt man aber nicht sofort aus dem Insolvenzverfahren. Zu Folgen und Ratschlägen s. paps.
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stef1601

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #5 am: 20. September 2009, 17:54:17 »

jetzt bin ich total durcheinander.
 Wir haben keine schriftlichen Falschangaben gemacht oder so. Nur nach Arbeitsaufnahme nicht sofort der Arge bescheid gegeben. Dumm und total Dämlich, aber so ist es halt. Wir haben darüber nciht nachgedacht, wie das halt so ist wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen, ständig einer vor der Türe steht und Geld haben will, das Konto gepfändet ist etc. etc....

Also ist es am besten einen Anwalt einzuschalten, damit wir vielleicht doch heil aus der Sache rauskommen????
Wie sehen denn unsere Chancen aus?

Wer zahlt den Anwalt?Wir selber, oder können wir Glück haben das die Prozesskostenhilfe einspringt?

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ThoFa

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #6 am: 21. September 2009, 09:27:52 »

Hallo,

@Insokalle Ich bin mir ziemlich sicher, dass es wegen der Nichtangabe bei der ARGE ein Versagungsurteil des BGH gab, ich schau mal ob ich es finde.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #7 am: 21. September 2009, 10:08:17 »

Dumm und total Dämlich, aber so ist es halt

-> Betrug setzt einen Vorsatz voraus. Das scheint hier der Knackpunkt zu sein. Sie sollten sich (strafrechtlich) beraten lassen, denn anzeigen kann jeder jeden und zu jeder Uhrzeit, das "Hobby" der Deutschen!

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

ThoFa

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #8 am: 21. September 2009, 10:16:10 »

Hallo,

also das Urteil was ich meinte, spricht natürlich genau anders herum, heißt es muss zwingend eine schriftliche Erklärung vorliegen.

Wie bin ich aber darauf gekommen: Wir hatten einen Fall, in dem genau der gleiche Sachverhalt vorliegt. Nämlich arbeitslos gemeldet, dann einen Job nicht gemeldet, wieder arbeitslos geworden und dann Inso. Alles innerhalb der Dreijahresfrist. Allerdings hatte der Klient zwischenzeitlich einen Termin bei der ARGE, in dem er unterschrieb, dass sich nichts geändert hatte. Somit war der §290(1) 2. erfüllt. Insofern gebe ich Insokalle natürlich recht, jedenfalls soweit der TE tatsächlich nichts unterschreiben hat. Also auch keine, recht harmlos wirkende, Änderungsmitteilung bzw. "Nichtänderungsmitteilung".

MfG

ThoFa
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stef1601

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Re: Betrugsanzeige von der Arge
« Antwort #9 am: 21. September 2009, 11:55:43 »

Nein, mein Mann hat NICHTS unterschrieben. Er hatte noch nichtmal einen Termin in der Arge. Er war nur dort als er den Antrag stellte und da war er ja wirklich Arbeitslos.
Später kam nur die Mitteilung von der Arge das sie die Zahlung wieder einstellen wegen Arbeitsaufnahme und man von ihm das Geld zurück fordern wird.

Einen Termin beim Anwalt habe ich für diese Woche gemacht und bin gespannt was der sagt und hoffe wir fliegen nicht raus, denn dann hat sich das ganze nicht gelohnt und uns nur noch mehr ärger eingebracht weil wir niemanden mehr bedient haben und somit Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren provoziert haben. Man hätte uns vorher darüber informieren können das es mit der Arge Probleme geben kann, viellleicht hätten wir dann das Problem vorher aus der Welt schaffen können, denn die Arge ist nur ein kleiner Betrag im Vergleich zu den anderen Schulden. Super Sache :O( Da geht man zur Schuldnerberatungsstelle und denkt man ist dort gut aufgehoben und dann das. Die wussten ja woher die Schulden dort sind und hätten uns informieren sollen. Naja.

Ich danke euch für eure Hilfe
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