Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 17. Mai 2013, 06:37:40

Titel: Bewilligung befristete volle EM-Rente und Erwerbsobliegenheit in WVP?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 17. Mai 2013, 06:37:40
Hallo,

bei mir steht jetzt in den nächsten Wochen die Aufhebung des Verfahrens und der Beginn der WVP an.

Ich bin seit dem 17.12.2012 arbeitsunfähig, lebe von Krankengeld und Wohngeld, natürlich unterhalb der Pfändungsgrenze. Meinen Job musste ich aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt vor) per Aufhebungsvertrag zum 31.12.2012 kündigen. Der Treuhänder wurde informiert und zeigte keine Reaktion.

Nun wurde mir von der Rentenversicherung ab 01.07.2013 eine bis 31.03.2015 befristete volle Rente wegen Ewerbsminderung bewilligt, welche aufgrund der geringen Höhe noch mit Grundsicherung aufgestockt wird. Das Einkommen wird weiterhin unterhalb der Pfändungsgrenze liegen.

Ich habe dem Treuhänder eine Kopie des Rentenbescheides geschickt.

Hat er nun in bezug auf die Erwerbsobliegenheit bis März 2015 keine Handhabe mehr und wird mich in Ruhe lassen?

Muss ich noch etwas beachten? Eine Krankschreibung durch einen Arzt hat ab Rentenbeginn nicht mehr zu erfolgen.

Danke.
Titel: Re: Bewilligung befristete volle EM-Rente und Erwerbsobliegenheit in WVP?
Beitrag von: Der_Alte am 17. Mai 2013, 08:40:38
Eine volle Erwerbsminderungsrente sagt doch schon deutlich, dass man nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuführen. Damit gibt es auch keine Erwerbsobliegenheit mehr.