"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Bezahlte Rechnungen wieder offen?  (Gelesen 3267 mal)

mottenmann98

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« am: 11. Juni 2008, 11:23:37 »

Hallo!
Habe heute mal wieder hier gestöbert, da es immer neue und interessante Sachen zu lesen gibt. Habe hier schon oft Hilfe nur durch aufmerksames Lesen bekommen. Heute jedoch geht mit nach einigen Artikeln der Arsch auf Grundeis. Folgende Situation: Mein Mann in Regelinsovenz und Schlußtermin im Juli. Meine Privatinsolvenz ist im März angemeldet aber noch keine Post vom Amtsgericht bezüglich Eröffnung. Da sich mein Mann beruflich im Ausland aufhält habe ich Zahlungen wie eon, Gaswerke, Katzenfutter, ebay-Kleidungskäufe (da neu zu teuer) etc. von meinem Konto bezahlt. Ich bekomme 204 Euro Nebenjob, 300 Euro Unterhalt und 154 Euro Kindergeld. Jetzt habe ich hier gelesen, daß bei Inso-Eröffnung vom Treuhänder alle Überweisungen etc. zurück geholt werden. Das hieße ja, daß ich dann einen immensen Schuldenberg zusätzlich noch dazu bekomme. Ob es die 5 Euro Hose für meinen Sohn oder die eon-Ratenzahlung für Jahresendabrechnung ist. Habe ich das wirklich so richtig verstanden? Bitte, bitte antwortet mir jemand schnell. Denn dann darf ich ja nix mehr über das Konto bezahlen, da es ja dann im Endeffekt zurück gebucht wird und als nicht bezahlt gilt. Bitte um schnelle Hilfe!
Gruß mottenmann98
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #1 am: 11. Juni 2008, 11:36:06 »

Hallo,

lediglich Lastschriften werden "zurück geholt". Und diese auch nur bis zu sechs Wochen nach dem letzten Rechungsabschluss.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

mottenmann98

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #2 am: 11. Juni 2008, 11:47:53 »

Hallo ThoFa!
Danke für die schnelle Antwort. Dann sieht es ja nicht ganz so schlimm aus, bis auf Aldi, Lidl etc. Werde jetzt nur noch bar dort bezahlen. Hab da mal noch ne blöde Frage. Was ist ein Rechnungsabschluß?
Gruß mottenmann98
Gespeichert
 

Hautnah

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2008, 16:18:11 »

Hallo ThoFa,

da habe ich aber andere Erfahrung genmacht.
Mein TH hat Lastschriften bis zu 4 Monaten zurück gebucht, habe mich dann direkt an das Inso-Gericht gewannt.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2008, 21:44:27 »

ThoFa schreibt ja auch "Rechnungsabschluß" und der ist bei manchen Banken  nur aller 3 Monate.
Dazu kommt dann noch die gesetzliche Einspruchsfrist.

Also sind 4 Monate keine Seltenheit.


Im Übrigen bekommt man den Rechnungsabschluß nur aus den AGB heraus.
Meist wird dieser verbunden mit der Zusendung/Download von Kontoauszügen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #5 am: 12. Juni 2008, 11:29:54 »

Hallo,

um die Sache etwas klarer zu machen:

Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 

didi75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #6 am: 26. Juni 2008, 22:06:27 »

Hallo,

um die Sache etwas klarer zu machen:

Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

Hallo, hier eine Frage....

heißt das der IV kann alles Lastschriften vom 01.04 bis 13.05 zurückfordern, oder 13.05 bis jetzt also z.B. Eröffnung 12.06?

Gruss DIDI
« Letzte Änderung: 27. Juni 2008, 10:39:21 von jafern »
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #7 am: 27. Juni 2008, 10:05:28 »

01.04 - 13.05
Gespeichert
pd
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #8 am: 27. Juni 2008, 14:50:48 »

Hallo,

nein.

Er könnte dann alle Lastschriften vom 01.01. bis 12.06. widersprechen.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 

didi75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #9 am: 27. Juni 2008, 15:42:57 »

Hallo,

nein.

Er könnte dann alle Lastschriften vom 01.01. bis 12.06. widersprechen.

MfG

ThoFa


Hallo Ihr Lieben.

Nach dem ich die ganze Nacht über Gesetzestexte, Urteile und Foreneintrage und Internet-rechtsinfos gebrütet habe...

 :Seeing_stars:

hab ich folgende Informationen gesammelt.
Wenn die Eröffnung am 20. Juni ist, ist der IV berechtigt, die Lastschriftbuchungen ab dem letzten genehmigten Rechnungslauf, hier der 01.04 bis zum Eröffnungsdatum "einzusammeln" und auf dem ANDERER-Konto zu sichern.

Der Rechnungsabschluss am 01.04 ist nach der 6 Wochenfrist, also am 13.05 bestätigt und genehmigt, also können nach den AGB´s der Bank auch die Lastschriftbuchungen vom 01.01. bis einschließlich 31.03 nicht mehr angerührt werden. :uneinsichtig:
So,
das heißt für jeden der kurz vor der Eröffnung steht-

das Blumentopf-verfahren wie eine nette Anwältin in einem Forum schrieb, alle Lastschriften stoppen bevor es zu spät ist und diese dann per Überweisung zahlen und den Rest in den Topf packen , aber "offiziell" hat man da sowieso NIX drin. :whistle:
Schlimm ist es wenn man z.B. 5 Gläubiger hat und Dank den Rücklastschriften die nicht beglichen werden, hat man dann 8- 14 neue und das kann Eon sein, Stadtwerke, die Versicherung die einem die Kfz kündigt, der Wagen wird stillgelegt, der Vermieter hat per Lastschrift die Miete eingezogen, schupps ist die wech und auf dem ANDERER- Konto, na da kommt Freude auf wenn man dem nicht mehr in die Augen schauen kann, weil dieser mitbekommt das Insolvenz beantragt wurde.
Das Leben muss doch weiter gehen und nur weil es BGH Urteile gibt die sich um Lastschriften in den Tausendern bewegen( 16000- 23000 lest selber)
muss einen Harz 4 Empfängerin mit einem 8 Wochen alten Baby, um Ihre Miete und die Telekom-sperre, da die Rechnungen der Letzten 2 Monate ja zurückgebucht wurden, bangen.  :Oh_no:Klasse
Die Stadtwerke für Strom und Gas gingen auch bei einigen zurück....
wenn für einen Alleinstehenden der freie Betrag dann auf 998? Euro steigt, so steigt doch nicht sein Einkommen bei Harz 4 auf diese Summe sondern bleibt bei seinen ca 740 Euro(gab er dort im Forum an) :dntknw:
also wenn er sich in den Monaten von 1.4 bis zum sagen wir 20.06 alles vom Harz 4 bezahlt hat und die Versicherung auch per Lastschrift und dann wird alles zurück gebucht?????

Also, mir fehlen da die Worte...
Ein TH würde jetzt sagen, das kommt alles mit in die Insolvenzmasse, aha, also neue Gläubiger, klasse, was? :thumbup:

Also bitte informiert Euch und bereitet alles vor, sonst hab Ihr- wie ICH-
Rennerei, neue Schulden und vielleicht auch Albträume weil Ihr die ganze Nacht solche Sachen lest. :cry:

Liebe Grüße an alle

Eure DIDI

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
(Kurt Tucholsky)
« Letzte Änderung: 28. Juni 2008, 08:41:30 von jafern »
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #10 am: 28. Juni 2008, 18:24:28 »

Hallo,

Wenn die Eröffnung am 20. Juni ist, ist der IV berechtigt, die Lastschriftbuchungen ab dem letzten genehmigten Rechnungslauf, hier der 01.04 bis zum Eröffnungsdatum "einzusammeln" und auf dem ANDERER-Konto zu sichern.
Der Rechnungsabschluss am 01.04 ist nach der 6 Wochenfrist, also am 13.05 bestätigt und genehmigt, also können nach den AGB´s der Bank auch die Lastschriftbuchungen vom 01.01. bis einschließlich 31.03 nicht mehr angerührt werden.

Fast Richtig ! Es gibt aber noch den vorläufigen IV und der unterteilt sich nochmals in stark und schwach.

Und das hier:

Nach dem ich die ganze Nacht über Gesetzestexte, Urteile und Foreneintrage und Internet-rechtsinfos gebrütet habe...

hätten Sie sich sparen können, wenn Sie das hier:


Zitat von: ThoFa
Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

richtig gelesen hätten.  :wink: :whistle:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

didi75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #11 am: 29. Juni 2008, 18:19:28 »

 :wink:
 stimmt - wer lesen kann ist im klaren Vorteil

wenn die Eröffnung der IV am wie oben geschrieben am 20.06 ist dann ist die 6 wochenfrist für den ersten Rechnungsabschluß also der 13.05 schon vorbei, oder? also kann er nur die Lastschriften ab dem 01.04 bis 20.06 zurück holen...(?)

 :gruebel:
Gespeichert
 

didi75

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Bezahlte Rechnungen wieder offen?
« Antwort #12 am: 29. Juni 2008, 18:23:56 »

Hallo, und vielleicht kann mir mal einer den Unterschied zwischen einem starken und einem schwachen Verwalter erklären?
nehmen wir mal das Beispiel-
die Eröffnung der Privaten Insovenz ist am 20.06 gewesen, kann der IV die Lastschriften vom 01.04 bis 20.06 zurückbuchen , oder nicht?  Ist der nun ein schwacher ? und wann ein starker?
 :Oh_no:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz