"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: bin ich fertig?  (Gelesen 2391 mal)

Trolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
bin ich fertig?
« am: 19. Februar 2012, 21:12:42 »

zunächst einmal ein freundliches Hallo an die Forengemeinde  :cheesy:

Ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein...im Januar vergangenen Jahres wurde in meinem Insolvenzverfahren der Schlußverteilung zugestimmt, zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung, § 289 InsO,sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde ein Termin im März 2011 bestimmt, die Wohlverhaltenszeit war 14 Tage vor dem Gerichtstermin abgelaufen. Zu dem genannten Termin war mein persönliches Erscheinen nicht angeordnet, sowohl mein Rechtsanwalt als auch der Insolvenzverwalter sagten mir, ich solle dort auch nicht hingehen. Ich habe seitdem nie wieder etwas vom Gericht oder vom Insolvenzverwalter bekommen, bin ich denn nun fertig oder was kann jetzt noch passieren?
Danke im voraus für Eure Antworten !
Gespeichert
 

Marc

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: bin ich fertig?
« Antwort #1 am: 20. Februar 2012, 11:23:15 »

Ich würd mal da anrufen , anwolt oder sonstige....als hir auf ne antwort zu warten , den von uns hir wird die das keiner gneua sagen könne =)
Gespeichert
d
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: bin ich fertig?
« Antwort #2 am: 20. Februar 2012, 12:37:11 »

Wann ist Ihr Verfahren genau eröffnet worden?
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Trolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: bin ich fertig?
« Antwort #3 am: 20. Februar 2012, 13:28:08 »

Verfahrenseröffnung war Mitte März 2004
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: bin ich fertig?
« Antwort #4 am: 20. Februar 2012, 13:33:13 »

..dann hätten Sie bereits im März 2010 die RSB erhalten müssen..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Trolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: bin ich fertig?
« Antwort #5 am: 20. Februar 2012, 13:57:12 »

theoretisch ja, irgendwas hat sich aber bei mir verzögert, daher wohl erst im März 2011... was mich halt irritiert, das ich nichts mehr seit 1 Jahr gehört habe und auch bei Insolvenzbekanntmachungen nichts weiter steht als der letzte Eintrag zum Termin zur Schlußverteilung, ich müßte doch vom Gericht zumindest Bescheid bekommen das der RSB zugestimmt wurde  :dntknw:
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: bin ich fertig?
« Antwort #6 am: 20. Februar 2012, 14:06:06 »


Zitat
(vgl. BGH, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, ZInsO 2009, 102, z. V. b. in BGHZ). Über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (also nach 6 Jahren) ist auch dann von Amts wegen zu entscheiden, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann (BGH aaO). Den Beteiligten muss wie bei einem Schlusstermin Gelegenheit gegeben werden, zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen und Versagungsanträge nach § 290 InsO zu stellen. Es kommt nicht darauf an, ob der Schuldner in dem nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu Ende zu führenden Insolvenzverfahren Versagungsgründe verwirklicht. Die Möglichkeit einer späteren Einstellung des Insolvenzverfahren nach § 207 InsO steht der (vorzeitigen)
Erteilung der Restschuldbefreiung nicht entgegen. Mit Ablauf der Abtretungserklärung entfallen die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die Wohlverhaltensphase und die dort zu beachtenden Obliegenheiten des Schuldners. Der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs des Schuldners entfällt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, wenn dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren entsprechend den vorstehenden Grundsätzen Restschuldbefreiung erteilt wird. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren ist verpflichtet, den Neuerwerb des Schuldners vom Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung an treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Kommt es zur Erteilung der Restschuldbefreiung, hat er diesen an den Schuldner auszukehren. Wird die Restschuldbefreiung versagt, fällt der Neuerwerb weiter in die Insolvenzmasse.

Nehmen sie Kontakt mit dem Gericht auf und lassen sie sich aufklären!
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Trolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: bin ich fertig?
« Antwort #7 am: 20. Februar 2012, 14:21:35 »

ok, danke!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz