Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sophie987 am 27. Mai 2009, 17:24:15

Titel: Bin ich jetzt in der WVP?
Beitrag von: Sophie987 am 27. Mai 2009, 17:24:15
Hallo zusammen,

folgendes Scheiben habe ich vom Amtsgericht erhalten. Bin ich nun in der WVP?

xxx : In dem Insolvenzverfahren xxx,  wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Treuhänders, das Schlussverzeichnis, dem Antrag der Schuldnerin  auf Restschuldbefreiung und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 20.05.2009   bestimmt. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und die Anmeldeunterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Gläubiger deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins. Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht xxx, 02.04.2009

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

VG
Sophie
Titel: Re: Bin ich jetzt in der WVP?
Beitrag von: foxtra am 27. Mai 2009, 21:13:37
Ich würde das so sehen, oder paps?
Titel: Re: Bin ich jetzt in der WVP?
Beitrag von: dobberstein am 28. Mai 2009, 10:33:15
Nein -  zB. Beschluß vom 28. Mai 2009 -
Das mit Beschluß vom 13. April 2008 eröffnete  Insolvenzverfahren wird ohne Schlußverteilung aufgehoben (§ 200 InsO)
Titel: Re: Bin ich jetzt in der WVP?
Beitrag von: Sophie987 am 28. Mai 2009, 11:00:28
Dh: Ich muß warten bis der Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens da ist. Erst dann bin ich in der WVP. Dieser müßte doch dann aber bald kommen? Das war doch der letzte Termin? Richtig? Sorry, für die vielen Fragen!!!  :rougi:
Danke Euch!
Titel: Re: Bin ich jetzt in der WVP?
Beitrag von: dobberstein am 28. Mai 2009, 11:15:11
Ja, richtig.
Soweit keine Verteilung erfolgt, dauert es ca. 1 Monat bis Du Deinen Aufhebungsbeschluß erhälst und dann bist Du in der Wohlfühlphase.