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Autor Thema: bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)  (Gelesen 2008 mal)

VerzweifelteStudentin

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bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)
« am: 17. April 2013, 13:26:30 »

hallo,

ich habe post vom gericht bekommen. hier die wichtigsten inhalte:

vermerk über das eregbnis der abschliessenden anhörung der beteiligten im schriftlichen verfahren

schlussbericht liegt vor

eröterung des schlussberichtes

eröterung der schlussrechnung

keine einwendungen gegen das schlussverzeichnis

ein versagungsantrag ist nicht gestellt worden

eine stellungnahme, ob der/die treuhänder/in mit einer überwachung der schuldnerin nach § 292 ab. 2. InsO beauftragtw erden soll, ist nicht erfolgt.

eine überwachung erfolgt daher nicht.

in dem insolvenzverfahren über das vermögen der xxx, wohnhaft xxx, wird der schuldnerin die restschuldbefreiung aangekündigt (§ 291 InsO)

aber:

die entscheidung über die aufhebung bzw. einstellung des verfahrens ergeht schriftlich nach rechtskraft der entscheidung über die restschuldbefreiung und - soweit masse vorhanden ist - nach verteilung der insolvenzmasse.


verstehe ich das richtig, dass das verfahren noch nicht aufgehoben ist und die WVP noch nicht begonnen hat?

ich vermisse einen satz wie "das verfahren wurde aufgehoben" etc.

und was bedeutet das, dass keine überwachung durch den treuhänder erfolgt?

danke.
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Feuerwald

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Re: bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)
« Antwort #1 am: 17. April 2013, 19:41:56 »

verstehe ich das richtig, dass das verfahren noch nicht aufgehoben ist und die WVP noch nicht begonnen hat?

- ja.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)
« Antwort #2 am: 17. April 2013, 19:51:01 »

ich vermisse einen satz wie "das verfahren wurde aufgehoben" etc.

- Es ist fast zum Verzweifeln. Vor gar nicht allzu langer Zeit steht in Ihrer anderen Frage die Reihenfolge des Ablaufes so, wie es das Gericht Ihnen jetzt auch mitgeteilt hat. In ein paar Wochen bekommen Sie schon Ihren Aufhebungsbeschluss.


und was bedeutet das, dass keine überwachung durch den treuhänder erfolgt?

- Es betrifft die Überwachung, dass Sie die Obliegenheiten erfüllen. Die Überwachung wird idR nicht angeordnet. Die Obliegenheiten müssen Sie natürlich trotzdem einhalten.

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VerzweifelteStudentin

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Re: bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)
« Antwort #3 am: 17. April 2013, 20:17:19 »

@Insokalle:

Es ist nirgendwo erwähnt, wann mit der Aufhebung zu rechnen ist.

Wie kommen Sie darauf, dass die Aufhebung binnen einiger Wochen erfolgt?

Danke.
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Insokalle

Re: bin ich schon in der WVP oder nicht? (post vom gericht)
« Antwort #4 am: 18. April 2013, 09:52:03 »


die entscheidung über die aufhebung bzw. einstellung des verfahrens ergeht schriftlich nach rechtskraft der entscheidung über die restschuldbefreiung und - soweit masse vorhanden ist - nach verteilung der insolvenzmasse.



Rechtskraft tritt nach 2 Wochen ein + Vorlauf + Nachlauf + sonstige + Mitteilungen anderer im Forum +
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