Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PeterPan am 09. April 2007, 10:23:43
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Hallo bin seit Oktober 2006 in der WOhlverhaltensphase der Priv. Inso. Jetzt würde ich gerne meine Lebensgefährtin und Mutter meines Sohnes heiraten. Da ich aber letztes Jahr schon meine Lohnsteuer Rückerstattung an den IV verloren habe ist meine Frage was passiert mit der STuerrückzahlung die durch Heirat zu erwarten ist bzw. mit den künftigen STuerrückzahlungen als Ehepaar. Geht dann meine zukünftige Ehefrau leer aus?
Gruß Rasmatax[addsig]
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Ganz allgemein folgendes
Entscheidend ist folgender Satz
\"seit Oktober 2006 in der Wohlverhaltensphase\"
Die Steuererstattung unterliegt lediglich im eröffneten Insolvenzverfahren dem § 35 InsO (= Insolvenzmasse). Nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. Wohlverhaltensphase, fällt der Insolvenzbeschlag weg und Neuvermögen, wie auch die Steuererstattung, fällt dem Schuldner zu. Die Steuererstattung wird auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. Massezugehörig kann demnach nur das Steuerguthaben bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren sein.
Allenfalls könnte das Finanzamt bei bestehenden Verbindlichkeiten die Aufrechnung betreiben.
Gruss
Feuerwald
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und für 2006 solte keine Nachtragsverteilung beantragt/genehmigt sein.
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