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Autor Thema: Bin Insolvent und wieder Berufstätig - Frau möchte Existenzgründung anmelden  (Gelesen 1956 mal)

Jymmg

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Hallo!
Wäre super wenn jemand mir helfen könnte:

Ich bin 24 Jahre alt, seit September 08 Geschäfts-Insolvent. Jetzt wieder Berufstätig im Angestelltenverhältnis als Aufzugs-Elektrotechniker. Ich verdiene momentan ca. 2100 € Brutto, bin verheiratet, also Steuerklasse 3. Meine Frau ist Arbeitslos seit 3 Monaten und bekommt ca.500 € Arbeitslosengeld.  Sie ist also momentan eine (1) Unterhaltsberechtigte Person in meiner Situation. Es werden mir vom Lohn ca. 170 € nach der Pfändungstabelle abgezogen.

Jetzt die Frage:
Meine Frau möchte sich als Existenzgründer anmelden über das Arbeitsamt. Sie würde dann für 9 Monate zu ihren 500€ noch 300€ dazu bekommen ( Existenzgründerzuschuss).
Mein Insolvenzverwalter sagte mir nur oberflächlich, dass sobald meine Frau über 400 € im Monat verdient, Sie als Unterhaltsberechtigte Person aus der Tabelle ausfällt. Somit würden mir statt der momentan ca. 170€   nun ca. 500€ abgezogen werden (siehe Pfändungstabelle).

Fällt Sie als Existenzgründer als "Eigenverdiener" aus der Katogorie Unterhaltspflichtige Personen raus?  Wir gehen jetzt davon aus, dass Sie die 9 Monate nichts verdient, sondern nur mit dem Existenzgründerzuschuss eine Grundlage für ihr Geschäft erarbeitet.

Im vorraus Danke für die Mühe!
MfG, Jeremy
Gespeichert
 

paps

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Neben einem Willkommen gleich eine Gegenfrage.
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Es ist und bleibt Ermessenssache des Insolvenzgerichtes.
Der TH hat diesbezüglich nichts zu bestimmen.
Bei einem Einkommen von 800,- Euro ist aber die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach einem Gläubigerantrag oder auf Antrag des Th ein entsprechender Beschluß gefasst wird.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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