Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jymmg am 08. November 2008, 15:15:58

Titel: Bin Insolvent und wieder Berufstätig - Frau möchte Existenzgründung anmelden
Beitrag von: Jymmg am 08. November 2008, 15:15:58
Hallo!
Wäre super wenn jemand mir helfen könnte:

Ich bin 24 Jahre alt, seit September 08 Geschäfts-Insolvent. Jetzt wieder Berufstätig im Angestelltenverhältnis als Aufzugs-Elektrotechniker. Ich verdiene momentan ca. 2100 € Brutto, bin verheiratet, also Steuerklasse 3. Meine Frau ist Arbeitslos seit 3 Monaten und bekommt ca.500 € Arbeitslosengeld.  Sie ist also momentan eine (1) Unterhaltsberechtigte Person in meiner Situation. Es werden mir vom Lohn ca. 170 € nach der Pfändungstabelle abgezogen.

Jetzt die Frage:
Meine Frau möchte sich als Existenzgründer anmelden über das Arbeitsamt. Sie würde dann für 9 Monate zu ihren 500€ noch 300€ dazu bekommen ( Existenzgründerzuschuss).
Mein Insolvenzverwalter sagte mir nur oberflächlich, dass sobald meine Frau über 400 € im Monat verdient, Sie als Unterhaltsberechtigte Person aus der Tabelle ausfällt. Somit würden mir statt der momentan ca. 170€   nun ca. 500€ abgezogen werden (siehe Pfändungstabelle).

Fällt Sie als Existenzgründer als "Eigenverdiener" aus der Katogorie Unterhaltspflichtige Personen raus?  Wir gehen jetzt davon aus, dass Sie die 9 Monate nichts verdient, sondern nur mit dem Existenzgründerzuschuss eine Grundlage für ihr Geschäft erarbeitet.

Im vorraus Danke für die Mühe!
MfG, Jeremy
Titel: Re: Bin Insolvent und wieder Berufstätig - Frau möchte Existenzgründung anmelden
Beitrag von: paps am 08. November 2008, 17:44:35
Neben einem Willkommen gleich eine Gegenfrage.
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Es ist und bleibt Ermessenssache des Insolvenzgerichtes.
Der TH hat diesbezüglich nichts zu bestimmen.
Bei einem Einkommen von 800,- Euro ist aber die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach einem Gläubigerantrag oder auf Antrag des Th ein entsprechender Beschluß gefasst wird.