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Autor Thema: Bin neu und habe einige Fragen  (Gelesen 4216 mal)

Fritzi63

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Bin neu und habe einige Fragen
« am: 28. Mai 2011, 10:56:15 »

Hallo zusammen,

das außerger.Enigungsverfahren ist bei mir und meinem Mann gescheitert. Jetzt ist der Insoantrag beim Gericht eingereicht. Nei Mann hat z.Zt. eine Lohnpfändung auf grund einer Abtretung laufen. Ich beziehe eine Rente wg. voller Erwerbsmiderung von 825€.

1. Frage ist mein Mann mir zum Unterhalt verpflichtet oder ist mein Einkommen zu hoch?
2. Frage auf Grund meiner Behinderung (Erkrankung bin ich auf meinen PKW (13 Jahre) angewiesen. Zieht der TH dieses Fahrzeug ein?

Danke für Eure Hilfe im Voraus.

Fritzi63
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joedicom

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #1 am: 28. Mai 2011, 11:03:55 »

Hallo,
zu 1. Dein Einkommen wird zu hoch liegen sodass dein Mann nicht Unterhaltsverpflichtet ist.
zu 2. Den PKW wirst du wahrscheinlich behalten können wenn du entsprechende Nachweise im Zusammenhang mit deiner Erkrankung vorbringen kannst. Dein persönliches Empfinden einer Bedürftigkeit reicht nicht aus.
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Fritzi63

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #2 am: 28. Mai 2011, 11:10:16 »

Hallo Joedicom,

danke erst einmal für Deine rasche Antwort.
Nach welchem Gesichtspunkt wird denn der Ausschluss der Unterhaltspflcht bemessen?
Bin total verunsichert, denn sollte er mir nicht zum Unterhalt verpflichtet sein, dann leben wir unter der Hartz IV Grenze.
Gruss Fritzi63
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joedicom

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #3 am: 28. Mai 2011, 11:26:47 »

Wieso das denn...ihm bleiben doch noch ca.980 euro und dein einkommen dabei übersteigt doch absolut den Hartz4 Satz
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joedicom

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #4 am: 28. Mai 2011, 11:39:35 »

Sobald das Einkommen des Partner der "Unterhalt" bezieht die 500Eur Grenze erreicht wirds schwierig...andere Werte die im Raum stehen sagen 800 Euro und die Unterhaltspflicht ist komplett weg... bei 500 Euro kann eine Teilweise Kürzung erfolgen.

könnte interessieren: http://www.finanzfrage.net/frage/wieviel-darf-frau-bei-pi-dazu-verdienen
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Insokalle

Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #5 am: 28. Mai 2011, 11:53:44 »

Ihr Mann ist als unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen und umgekehrt. Dabei ist völlig egal, wie hoch das eigene Einkommen ist.

Der IV kann aber einen Antrag auf Nichtberücksichtigung des Unterhaltsberechtigten stellen, wenn dessen Einkommenzu hoch ist. Darüber hat dann das Gericht zu befinden.
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joedicom

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #6 am: 28. Mai 2011, 12:50:44 »

@ Insokalle Also bei den hiesigen Gerichten wird das folgendermaßen gehandhabt:

Unterhaltsberechtigte, die eigenes Einkommen haben, werden bei der Berechnung des pfändbaren Betrages dann nicht berücksichtigt, wenn Sie über ein Einkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes (€ 364,00 ) zzgl. eines sog. Besserstellungszuschlages in Höhe von 20 %, mithin insgesamt EUR 414,00, verfügen.

So hatte es ein Rechtspfleger hier auf telefonische Nachfrage mitgeteilt und so wird das von den hiesigen Gerichten akzeptiert und gehandhabt.

Der Besserstellungszuschlag kann aber deutschlandweit variieren; wie wir schon in Erfahrung gebracht haben.Dementsprechend ist die Grenze der TH tatsächlich bei ca 500 Euro beginnend und es kann dazu führen, das stufenweise der Freibetrag herabgesetzt oder gänzlich komplett gestrichen wird und die Unterhaltspflich wegfällt

....ist leider so :cry:
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joedicom

  • Gast
Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #7 am: 28. Mai 2011, 12:55:42 »

@ Insokalle  bei der Formulierung hier macht es einen großen Unterschied ob wir von der Unterhaltsberechtigten Person sprechen oder von der Unterhaltspflichtigen Person. Desweiteren ist zu unterscheiden: Naturalienunterhalt und Barunterhalt. Innerhalb einer Familie, Mann Frau Kind z.b.: Der Mann geht arbeiten (Alleinverdiener) Demnach sind Frau und Kind unterhaltsberechtigte Personen und der Mann gewährt Naturalienunterhalt...anders bei einer Trennung...hier müsste der (Ex)Mann Barunterhalt für frau und Kind leisten
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Feuerwald

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #8 am: 28. Mai 2011, 15:03:11 »

hier ist es offenbar so, dass es einen Abtretungsgläubiger gibt der derzeit den Pfändungsbetrag erhält und daher - vermutlich - auch im eröffneten Insolvenzverfahren für bis zu 2 Jahre den Pfändungsbetrag einzieht. Wenn einer eine Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 4 ZPO durchsetzen muss, wäre das wohl alleine der Abtretungsgläubiger und nicht der TH. Da der Abtretungsgläubiger bislang nicht auf diesen Gedanken gekommen ist, bleibt das weitere abzuwarten.

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Insokalle

Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #9 am: 28. Mai 2011, 17:34:29 »

Ich habe Bedenken, dass ein Abtretungsgläubiger diesen Antrag stellen kann. Für den kommt mE die Nichtberücksichtigung nur in Frage, wenn sie sich der Abtretungsvereinbarung entnehmen lässt.
Steht nicht so ewas ähnliches in einem BGH-Urteil und bei Onkel Stöber?
« Letzte Änderung: 28. Mai 2011, 17:54:23 von Insokalle »
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Feuerwald

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #10 am: 28. Mai 2011, 20:39:36 »

BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

b) Ob die Parteien der Abtretungsvereinbarung die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewollt haben, ob diese der Billigkeit entspricht und ob ein Unterhaltsberechtigter, der selbst über eigene Einkünfte verfügt, bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens im Rahmen einer Abtretung zu berücksichtigen ist, hat das Prozessgericht zu prüfen.

http://lexetius.com/2009,1751
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Insokalle

Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #11 am: 29. Mai 2011, 10:56:25 »

Genau das Urteil meine ich. Ich denke den Worten "gewollt haben" kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.
Im Urteil steht: "Hier kommt eine Entscheidung über Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO durch das Vollstreckungsgericht im Fall der Abtretung - mangels Vorliegens eines Vollstreckungsverfahrens - wiederum nicht in Betracht. Die Vereinbarung der Parteien ist vielmehr auszulegen." usw.

Die Entscheidung hatte in einigen Fällen schon fast seltsame Folgen: Der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung aller unterhaltsberechtigten Personen war an den Abtretungsgläubiger zu zahlen. Nach erfolgreichem Antrag eines IV oder eines Pfändungsgläubigers auf Nichtberücksichtigung einer Person - meist des Ehegatten - ergab sich ein höherer pfändbarer Betrag. Die Differenz zu dem an den Abtretungsgläubiger zu zahlenden Betrag ging an die Masse bzw. den Pfändungsgläubiger.
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Fritzi63

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Re: Bin neu und habe einige Fragen
« Antwort #12 am: 30. Mai 2011, 11:54:47 »

Hallo Zusammen,
sorry das meine Fragen einen so roßen Widerspruch hervorgerufen haben.

Bin erst einmal allen dankbar für Eure Antworten.Kann nur abwarten wie die Gläubiger reagieren.

Gruss Fritzi63
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